Bestbieterprinzip : Neue Regeln für Bauaufträge in Kärnten

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Kärntens Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) hat neue Richtlinien für die Vergabe von Bauaufträgen durch die Landesimmobiliengesellschaft (LIG) präsentiert. Der Schwellenwert für Direktvergaben wurde angehoben, weiters sollen in Zukunft neben Preis und Qualität auch soziale und ökologische Kriterien beachtet werden. Die Richtlinien sollen demnächst für alle Landesbauaufträge gelten.

Testlauf über Landesimmobiliengesellschaft

Laut Schaunig soll in Zukunft das "Bestbieterprinzip" gelten. Nicht nur Preis und Qualität der Leistung sind nach diesem relevant, sondern auch soziale und ökologische Kriterien, etwa die Ausbildung von Lehrlingen und die Beschäftigung älterer Mitarbeiter. Ebenfalls beachtet werden soll in Zukunft, wie viele Tonnen Material laut dem Angebot wie weit transportiert werden müssen. Der Schwellenwert für Direktvergaben durch die Geschäftsführer der LIG wurde von 40.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben. Das Bundesvergabegesetz lässt Schwellenwerte bis 100.000 Euro zu.Ausweitung auf alle Aufträge geplant In einem halben Jahr sollen die Richtlinien evaluiert werden, danach ist eine Ausweitung der Geltung auf sämtliche Bauaufträge des Landes und der Gemeinden geplant. Dafür soll der Akt dann auch in der Regierung behandelt werden - zumindest als Bericht, wie es im Büro Schaunig auf Anfrage hieß. Gespräche mit den Kommunen über eine Übernahme der neuen Regelung müssen noch geführt werden. (apa/pm)