Österreich : Mineralwolleindustrie warnt vor nicht-freigezeichneten Dämmstoffprodukten

Derzeit werden auf Baustellen vermehrt „nicht-freigezeichnete“ Mineralwolleprodukte verbaut. Die Fachvereinigung Mineralwolleindustrie (FMI) rät Bauherren und Bauausführenden beim Einsatz von Dämmstoff aus Mineralwolle unbedingt darauf zu achten, dass dieser ein RAL-Gütezeichen oder das EUCEB-Markenzeichen trägt. Denn nur derart gekennzeichnete Produkte bieten Rechtssicherheit und vermeiden wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

Überprüfungen haben es bestätigt: In Wohngebäuden unterschiedlichster Art kommen nach wie vor häufig „nicht-freigezeichnete“ Mineralwolleprodukte zum Einsatz. Die Gefahr dahinter ist groß. Udo Klamminger, FMI-Vorstandsvorsitzender: „Wenn diese Kennzeichnung fehlt, müssen die Baustoffe mit hoher Wahrscheinlichkeit als Arbeitsstoff mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial angesehen werden!“ Die vier namhaften Mineralwolleproduzenten, die sich zur FMI zusammengeschlossen haben, erachten es daher als ihre Aufgabe, auf diese Gefahren hinzuweisen. Klamminger: „Qualitätsvolle Mineralwolle ist ein sicherer und gesundheitlich unbedenklicher Dämmstoff, der sich über Jahrzehnte bewährt hat. Es ist nicht einzusehen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer unnötigen Gefahr ausgesetzt werden, weil Billiganbieter nicht auf die Einhaltung von notwendeigen Standards achten!“

Klare Regelung durch das Substitutionsgebot

Laut Rechtslage ist der Einsatz von derartigen Produkten aufgrund von arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen verboten. Das nach Ansicht des Zentral-Arbeitsinspektorats bestehende Substitutionsgebot untermauert die Forderung der FMI. Demnach dürfen nicht-freigezeichnete Mineralwolleprodukte ohne RAL-Gütezeichen oder EUCEB-Markenzeichen in Österreich nicht eingebaut oder wiederverwendet werden, da freigezeichnete Produkte ohne Einschränkung zur Verfügung stehen und daher kein unverhältnismäßiger Aufwand mit ihrem Einsatz verbunden ist.

Einfacher und sicherer im Arbeitsalltag

Laut Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend bestehen darüber hinaus bei nicht-freigezeichneten Mineralwolleprodukten etliche zusätzliche Verpflichtungen. Klamminger: „Darunter fallen beispielsweise die Kennzeichnung der Behälter und Lagerräume oder auch das notwendige Verzeichnis der exponierten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, das laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz bei krebserzeugenden Produkten unbedingt zu führen ist.“ Diese und weitere Maßnahmen wie laufende Messungen etc. können sich Bauausführende und Bauherren sparen, wenn sie von Beginn an freigezeichnete Baustoffe verwenden.

Unnötige Risiken

Generell wünscht sich die FMI auch ein wachsames Auge seitens der Arbeitsinspektorate. Klamminger hat aber auch noch eine Botschaft an Bauherren und Unternehmen: „All jene, die nicht-freigezeichnete Produkte einsetzen, setzen in erster Linie die Arbeitenden, aber auch sich selbst unnötigen Risiken aus. Diese betreffen zum einen die Gesundheit der Menschen auf der Baustelle, haben aber auch einen monetären Aspekt!“ Denn wenn tatsächlich jemand zu Schaden kommt, steht der Bauherr in der Haftung und sieht sich gegebenenfalls auch mit Schadenersatzklagen konfrontiert. (PM)