Steuertipp : Grund erwerben ohne Steuer

Für Grundstücke, die bei der Übertragung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmer-Anteils von einer natürlichen Person unentgeltlich erworben werden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetrag von bis zu EUR 365.000 geltend gemacht werden. Im Ergebnis sind diese Grundstücke somit von der Grunderwerbsteuer befreit.

Voraussetzung dafür ist, dass der Übergeber – der Geschenkgeber - entweder das 55. Lebensjahr vollendet hat oder erwerbsunfähig ist. Der Erwerb von Todes wegen ist auf jeden Fall begünstigt.

Gleichfalls von der Grunderwerbsteuer befreit sind Schenkungen unter Ehegatten, wenn diese der Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte von höchstens 150 Quadratmeter Nutzfläche dienen.

Im Einzelfall können auch Begünstigungen nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) für geplante Immobilienübertragungen befreit werden.

Steuertipp von Martin Senk und Christoph J. Heimerl www.hs-steuerberatung.at.