Baurecht : EuGH untersagt Aufstückeln einheitlicher öffentlicher Bauaufträge

Kommunen müssen große öffentliche Bauaufträge auch dann europaweit ausschreiben, wenn sie das Vorhaben aufstückeln. Dies gelte, wenn die Aufträge ein Gesamtvolumen von mehr als 206.000 Euro haben. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem vor wenigen Tagen verkündeten Urteil. Er erklärte damit eine Bauvergabe der hessischen Gemeinde Niedernhausen für rechtswidrig. (Az: C-574/10)Der EuGH mit Sitz in Luxemburg ist in der Europäischen Union für „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge“ zuständig.Zum betreffenden Streitfall Die Gemeinde hatte 2006 beschlossen, ihre Mehrzweckhalle von einem örtlichen Architekturbüro sanieren zu lassen und den Auftrag aus "haushaltsrechtlichen Gründen" in drei getrennte Verträge aufgeteilt. Die Aufträge waren von 2008 bis 2010 vergeben worden und hatten einen Wert von 104.000 Euro, 90.000 Euro und rund 97.000 Euro.Das Luxemburger Gericht entschied nun, dass solch eine Bauvergabe wegen ihres inneren wirtschaftlichen und technischen Zusammenhangs als "Einheit" zu betrachten sei. Da ihr Gesamtwert über dem gesetzlichen Schwellenwert von 206.00 Euro lag, hätte der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden müssen. (pm/afp/apa)