Manche Bauherren sahen wahrscheinlich auch Möglichkeiten im Neubau in der geplanten Reduktion der Wohnmindestgröße von 30 auf 25 Quadratmeter und in der Aufhebung der Trennungspflicht von Bad und WC bei neuen Wohnungen. Beides fand aber nicht in den Endbeschluss.
Hingegen benötigt eine Verkaufsfläche von 1.000 Quadratmeter oder mehr nun die Widmung für Einkaufszentren. Die Widmung „gemischtes Baugebiet-Betriebsgebiet“ gilt also nicht mehr. Damit soll Produktionsbetrieben die Ansiedlung durch mehr Flächenverfügbarkeit erleichtert werden.
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