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Schiefers Blick : „Damenwahl“ in der Beschaffung

Schiefers Blick, Fernglas, Handshake
© Schiefer Rechtsanwälte GmbH

Die öffentlichen Auftraggeber sind verwöhnt. Sie treten mit dem Selbstbewusstsein und dem Selbstverständnis auf, dass jeder für sie arbeiten möchte. Sie können fordern und der Lieferant liefert – es ist seine Verantwortung. Das ging in der „alten Weltordnung“ sehr gut, als Lieferketten gehalten haben und die Unternehmen stets auf der Suche nach fixen und stabilen Aufträgen waren. Es war alles sehr berechenbar. Aber die Situation hat sich in den letzten Jahren massiv verändert – und zwar in mehreren Dimensionen. Die „alte Weltordnung“ wird auf den Kopf gestellt.

Die Auftragsbücher sind voll, die Fach- und Arbeitskräfte rar. Das heißt, Unternehmen können sich ihre Aufträge aussuchen. Sie können entscheiden, wo sie ihre wertvolle Manpower investieren. Es gibt nicht mehr nur den Auftragnehmer-Wettbewerb, es gibt auch den Auftraggeber-Wettbewerb. Und in diesem Wettbewerb stehen die öffentlichen Auftraggeber nicht sehr weit vorn. Sie sind in der Vergangenheit stehen geblieben. Alle haben von der Globalisierung enorm profitiert. Alles war immer und überall umgehend verfügbar. Eine Lieferkette hat gehalten. Wenn heute eine Lieferkette nicht hält, dann ist – bei öffentlichen Aufträgen – der Auftragnehmer dafür verantwortlich. Er trägt das volle Risiko. Doch eben dieses Risiko ist größer und unberechenbarer geworden. Die öffentliche Hand wälzt diese Tatsache und damit die Verantwortung an seinen Lieferanten ab. Es droht die schwebende Unwirksamkeit. Diesem Risiko will und vor allem muss sich der Auftragnehmer nicht mehr aussetzen. Er fordert mehr Agilität, mehr Flexibilität, mehr Partnerschaft. Ohne dem wird nicht nur die Suche nach dem perfekten Lieferanten scheitern, sondern die vorrangigen Ziele des Vergaberechts – Transparenz und fairer Wettbewerb – werden ad absurdum geführt.

Es ist die Umkehrung des Gewohnten – bei jedem Ball heißt dieses Durchbrechen der Etikette „Damenwahl“. Und dort stehen wir jetzt in der Beschaffung. Nicht der Herr fordert die Dame zum Tanzen auf, sondern die Dame den Herren. Das ist eine neue Herausforderung für die öffentliche Hand. Sie muss rasch einen Kurswechsel vollziehen. Eine Chance auf den Kurswechsel und die Anpassung der alten Strukturen an die neuen Gegebenheiten ist die Bundesvergabegesetz-Novelle 2022. Innovation, Sicherheit, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Internationalität sollten die Treiber für die Novelle des Bundesvergabegesetzes sein; die Novelle wird so zur halben Sache. Aktuell fehlen ein Plan, eine Strategie und eine Gesamtkoordination. Die Novelle fokussiert sich momentan auf Compliance und digitale Formate. Das ist ein guter Anfang, aber wir bleiben auf halber Strecke stehen.

Das Wort Innovation wird mit keinem Wort erwähnt. Mit Sicherheit sieht es nicht viel besser aus. Cyber Security ist eine der größten Herausforderungen, der wir aktuell gegenüberstehen. Die Rolle der Digitalisierung wird wenig beachtet und klar unterschätzt. Digitalisierung ist ein entscheidender Punkt, nachhaltig sowie umwelt- und klimaschonend vorzugehen. Digitalisierung schafft nachweislich Wachstum. Wir brauchen eine innovative Beschaffung: mit einer zeitgemäßen Definition von Eignungskriterien, ausreichend Ideenschutz, einem erleichterten Zugang für Start-ups und junge Unternehmen sowie mit der Option zu einer echten Partnerschaft von Auftragnehmern und Auftraggebern.

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