Österreich : Wiener Gemeindebau: Rechnungshof fordert mehr Tempo bei Sanierungen

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Der Rechnungshof hat sich auf Verlangen der FPÖ mit dem Wohnbau in Wien beschäftigt. In dem am Freitag veröffentlichten Bericht konstatiert der RH ein zu geringes Tempo bei der Sanierung von Gemeindewohnungen. Außerdem kritisierten die Prüfer einen zwischenzeitlich starken Anstieg des Leerstands im Gemeindebau. Die städtische Gemeindebauverwaltung Wiener Wohnen versicherte, inzwischen Verbesserungsmaßnahmen gesetzt zu haben.

Der RH nahm für seinen knapp 120-seitigen Bericht - Auszüge aus der Rohfassung waren schon im Sommer durchgesickert - u.a. die Sanierungsvorhaben der Stadt in Sachen Gemeindewohnungen unter die Lupe. Demnach war zwischen den Jahren 2013 und 2023 vorgesehen, im Jahresschnitt bei 3.286 Mietobjekten eine Sanierung zu beginnen. "Das entsprach lediglich 45 Prozent der von Wiener Wohnen angestrebten Sanierungsrate von jährlich rund 7.300 Mietobjekten", merkte der Rechnungshof an. Durch den niedrigen Wert würden Gemeindebauten - nicht wie eigentlich vorgesehen - alle 30 Jahre auf Vordermann gebracht, sondern nur alle 67 Jahre. "Ein längerer Sanierungszyklus und damit spätere Sanierungen könnten höhere Kosten verursachen", warnte der RH.

Die Stadt verwies gegenüber den Prüfern auf bereits getätigte Professionalisierungsschritte. Für einen 30-jährigen Sanierungszyklus liege nun die "Planung für die notwendigen budgetären und personellen Ressourcen" vor.

Kritisch beäugte der RH auch, dass sich die Zahl der leer stehenden Gemeindewohnungen zwischen 2013 und 2017 von 4.892 auf 8.908 - also um ganze 82 Prozent - erhöht habe. Das lag nicht zuletzt an internen Umstrukturierungen bei Wiener Wohnen. Nach deren Abschluss konnte 2018 der Leerstand erstmals wieder gesenkt werden - auf 7.689 Einheiten. Trotzdem wurde darauf verwiesen, "dass ein leer stehendes Mietobjekt im Jahr einen Mietentgang von 4.500 Euro verursachte".

Wiener Wohnen hielt fest, dass die Anzahl der unvermieteten Wohnungen inzwischen auf durchschnittlich 4.000 reduziert worden sei. Eine weitere Senkung werde angestrebt.

Nicht allzu gute Haltungsnoten gab es für die Stadt auch in puncto Umgang mit Kurzzeitvermietungen u.a. über Plattformen wie Airbnb. Die gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungen ist seit Ende 2018 in sogenannten Wohnzonen, die meist innerhalb des Gürtels liegen, verboten. Nun stellte der RH bei der Durchsetzung eine gewisse Laschheit fest - insofern, als "die Stadt Wien zwischen Inkrafttreten des Verbots und Juni 2019 lediglich ein einziges Mal eine gewerbliche Kurzzeitvermietung für eine Wohnung in einer Wohnzone untersagte". Ein weiteres Mal sei die Stadt erst nach RH-Hinweisen tätig geworden. Der Appell der Prüfstelle: Die Missachtung des Verbots müsse "konsequent" verfolgt werden. (APA)