Österreich : Strabag zahlt Lehrlingen Rückkehrprämie

Die Strabag setzt ein deutliches Signal im Bemühen um den Verbleib von fertig ausgebildeten Lehrlingen im Konzern: Eine Rückkehrprämie soll ein wertschätzendes Zeichen für jene sein, die nach der Präsenz- bzw. Zivildienstzeit ihren Karriereweg bei Strabag fortsetzen. Mit diesem Modell setzt man in der Branche einen bislang einzigartigen Akzent.

Rückkehr: Prämie nach 18 Monaten

Diese monetäre Rückkehrprämie soll daher die Lehr-, die Präsenz-/Zivildienst- und insbesondere die ersten 18 Monate Arbeitszeit, als Facharbeiterin bzw. Facharbeiter nach dem Wiedereinstieg in den Strabag-Konzern mit einem Betrag von 4.500 EUR brutto honorieren. Sie wird eineinhalb Jahre nach der nahtlosen Rückkehr aus dem Präsenz-/Zivildienst in den Strabag-Konzern ausbezahlt.

„Diese Prämie wird mit dem Jahr 2019 eingeführt und gilt auch rückwirkend für alle bereits aufgenommenen und 2019 im Stand befindlichen Lehrlinge sowie für alle, die derzeit ihre Präsenz- bzw. Zivildienstzeit absolvieren. Die ersten Rückkehrprämien werden 2020 ausbezahlt werden.

Anspruchsberechtigt sind gewerbliche Lehrlinge der Unternehmensbereiche 3C und 6C.

Es wird kein Unterschied zwischen Einzel- und Doppellehren gemacht.

Wenn kein Präsenz-/Zivildienst zu leisten ist, gibt es ebenfalls eine Rückkehrprämie in Höhe von 4.500 EUR brutto, die nach 18-monatiger Tätigkeit als Facharbeiterin bzw. als Facharbeiter nach Abschluss der Lehrabschlussprüfung ausbezahlt wird.

Die Regelung betrifft folgende gewerblichen Lehrberufe:

Maurer(in), Schalungsbauer(in),Tiefbauer(in), Pflaster(in), Stuckateur(in) und Trockenausbauer(in), Elektrotechniker(in), Installations- und Gebäudetechniker(in), Metalltechniker(in), Spengler(in) und Betonfertigungstechniker(in)