Marktbeobachtung : Schwarzarbeit 2010 leicht gestiegen - wegen privaten Pfuschern

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Nach Daten der Marktforscher Kreutzer Fischer & Partner sind in der Baubranche im vergangenen Jahr 7,67 Milliarden Euro ohne jede weitere Besteuerung erwirtschaftet worden. Nach einem Rückgang von 1,1 Prozent 2009 habe der Zuwachs somit 0,9 Prozent betragen. Private pfuschen wieder mehrKFP führt das auf eine ausgeweitete Tätigkeit privater Pfuscher zurück. Die Erlöse daraus sind demnach um 2,3 Prozent auf nunmehr knapp 3,9 Milliarden Euro angewachsen.Weiterhin rückläufig entwickele sich hingegen der gewerbliche Pfusch. Der Umsatz aus "Ohne-Rechnung-Geschäften" sei damit bereits das dritte Jahr in Folge gesunken (2010 um 0,5 Prozent). Aktuell wurden laut den Marktbeobachtern von Gewerbe & Handwerk Erlöse von rund 3,8 Milliarden Euro nicht versteuert, 2007 waren es aber noch mehr als 4,3 Milliarden Euro. Der Anteil des gewerblichen Pfuschs habe sich seit 2007 von 53,7 auf nunmehr 49,7 Prozent verringert, schreibt KFP in einer Aussendung.Buchprüfungen zeigen beim Gewerbe Wirkung Beim gewerblichen Pfusch würden die verschärften, computergestützten Buchprüfungen der Finanz Wirkung zeigen. Gleichzeitig reiche aber auch die aktuelle Auftragslage vielerorts nur, um das legale Geschäft aufrecht zu erhalten. Da der überwiegende Anteil der gewerblichen Anbieter nicht als Kapitalgesellschaft operiere, würden "Ohne-Rechnung-Geschäfte" bevorzugt bei guter Geschäftslage angeboten.Der volkswirtschaftliche Schaden aus der Schattenwirtschaft ist nicht leicht zu beziffern. Die Schätzungen pendeln laut KFP zwischen 0,15 und 0,9 Prozent des jährlichen BIPs. Von manchen Experten werde unter Berücksichtigung aller wirtschafts- und sozialpolitischen Konsequenzen ein negativer Effekt auch gänzlich bestritten, heißt es in der Aussendung.Maßnahmen nur halbherzig, so Autor"Möglicherweise deshalb sind auch die Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Eindämmung des Pfuschs insgesamt nur halbherzig", glaubt Analyse-Autor Andreas Kreutzer. Würde man ernsthaft an einer radikalen Einschränkung interessiert sein, könne man diese ungeachtet der gesellschaftspolitischen Konsequenzen einfach über eine Art Kronzeugenregelung realisieren.Ähnlich wie im Wettbewerbsrecht würde der Anzeiger einer Dienstleistung, die ohne Rechnung erbracht wurde, straffrei gehen, auch wenn er selbst Nutznießer des Geschäftes sei. "Nach der Logik des 'Gefangenendilemmas' wäre daher in 'Pfusch-Geschäften' keiner der beiden Geschäftspartner mehr sicher, ob nicht der andere das Geschäft zur Anzeige bringt. Der Markt würde zu weiten Teilen rasch austrocknen. Gewinner und Verlierer einer solchen Reform wären dabei aber höchst ungleich verteilt", meint Kreutzer. (APA/pm)