Erneuerbare Energien : Kroatien ändert Einspeisetarife

In Kroatien gibt es seit Juni 2012 neue Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien (EE) und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Vor allem kleine Wasserkraftwerke und Biomasseanlagen wurden von größeren Tarifsenkungen verschont. Zusätzliche Förderkriterien führen zu stärkerer Differenzierung des Fördersystems, machen es aber auch komplexer. Beschaffungen im Inland werden durch einen Tarifaufschlag honoriert.

Die kroatische Regierung will durch die neue Einspeiseverordnung mehr Bewegung in die bislang oft nur schleppend vorangekommenen Investitionen in erneuerbare Energien (EE) und Kraft-Wärme-Kopplung bringen. Das Tarifsystem ist seit seiner Veröffentlichung am 6.6.12 im kroatischen Amtsblatt Narodne novine (Nr. 63/2012) in Kraft. Die Anwendung der alten Verordnung von 2007 war mit einem übermäßigen Verwaltungsaufwand verbunden und hatte insgesamt beim Ausbau von EE-Quellen zu unbefriedigenden Ergebnissen beigetragen.

So belief sich im April 2012 nach Angaben des kroatischen Wirtschaftsministeriums die installierte Leistung von EE-Anlagen auf insgesamt 153 MW (2007: 52 MW). Die meisten Kapazitäten wurden dabei in Windparks registriert (130 MW), gefolgt von Blockheizkraftwerken (10,5 MW) und Biogas- und Biomasseanlagen (6,6 MW beziehungsweise 5,7 MW). Für Solarenergie machten sie lediglich 0,55 MW aus und für Miniwasserkraftwerke 0,03 MW. Das Ministerium schätzt, dass bis Ende 2012 noch 129 MW an neuen EE-Kapazitäten ans Stromnetz gehen werden.

2010 waren erneuerbare Energieträger (ohne die bedeutende Wasserkraft) in Kroatien nur mit 2,1 % am Bruttoendverbrauch von Strom beteiligt. Erschlossen werden sollen bis 2020 vor allem die reichen Biomassevorkommen, die dann über 30% zum Verbrauch von Energie auf EE-Basis insgesamt (einschließlich Wasserkraft) beitragen sollen. Gleichzeitig sollen aus Wasserkraft knapp 30 %, aus Windenergie gut 12, aus Biokraftstoffen rund 11, aus Sonnenenergie knapp 6 und aus Biogas gut 3 % gewonnen werden.

Sie waren nach der alten Einspeiseverordnung nicht förderfähig, weil diese die Förderobergrenze bei 1 MW insgesamt angesetzt hatte. Unter der neuen Einspeiseverordnung können nun allein 2012 integrierte Photovoltaikanlagen von insgesamt 10 MW gefördert werden. Für auf dem Boden stehende Solaranlagen beträgt das Limit 5 MW. 2012 soll auch ein erstes geothermisches Kraftwerk in Betrieb genommen werden (4,7 MW). Generell unterscheidet die neue Verordnung bei den Vergütungssätzen zwischen einem fixen und einem variablen Teil. Der Erstere basiert unter anderem auf den Betriebs- und Investitionskosten und wird einmal im Jahr an die Inflation angepasst. Den variablen Anteil, der höchstens 15% des fixen ausmachen kann, berechnet die Betreibergesellschaft für den Strommarkt (HROTE) und legt dabei auch den Anteil lokal beschaffter Waren und Dienstleistungen zugrunde.

Komplexer strukturiert sind jetzt die Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom. Für integrierte Photovoltaikanlagen bis 300 kW gibt es Zuschläge zur Grundvergütung, wenn bei Gebäuden auch die Warmwasserbereitung und Heizung aus EE-Quellen gespeist wird. Für integrierte PV-Module von bis zu 10 kW beträgt der Fördertarif 0,42 Euro/kWh und ist damit um 20% niedriger als bisher. Bei Solaranlagen von mehr als 30 kW macht die Reduzierung 30% aus. Förderfähig sind generell nur Projekte, die von einem lizenzierten Installateur aufgestellt werden.

Branchenexperten sehen das Fördersystem als zu komplex an. Sie befürchten, dass potenzielle Investoren abgeschreckt werden könnten. Die Vereinfachungen bei der Genehmigung von kleinen Photovoltaikanlagen vom Mai 2012 würden zudem noch nicht umgesetzt. Kritik gibt es auch an den neuen Einspeisevergütungen für Biomasse und Biogas. Zwar seien diese in einigen Fällen sogar etwas höher als bisher. Die Vorgabe, dass in Biomasse- oder Biogas-Anlagen von über 300 kW eine Quote für die Wärmeenergienutzung von 50% gefordert werde, sei aber zu restriktiv.

Im Vergleich zum alten Fördersystem wurde die Laufzeit von festen Abnahmeverträgen für EE-Strom mit HROTE von 12 auf 14 Jahre verlängert. Das gilt auch für bestehende Förderverträge. Erstmals wird auch die Messung und Abnahme von EE-Strom während eines Probebetriebs geregelt. Nach wie vor ist ein Zuschlag von 0,01 Kuna/kWh (K; 1 Euro = 7,54 K; Stand: 19.6.12) vorgesehen, den Anlagenbetreiber an die Standortgemeinde abführen müssen. Er wird für Wind - und Wasserkraftwerke von über 1 MW und für geothermische Anlagen sowie für Solarkraftwerke von über 0,3 MW erhoben.