Österreich : Grüne pochen auf Zweckbindung bei Wohnbauförderung

Der Nationalrat beschließt kommende Woche die "Verländerung" der Wohnbauförderung: Ab 2018 können die Bundesländer damit selbst festlegen, wie hoch die von den Arbeitnehmern zu bezahlenden Wohnbauförderungsbeiträge sind. Die Grünen wollen bei der Gelegenheit auch die Zweckbindung wiedereinführen, um sicherzustellen, dass das Geld tatsächlich in den Wohnbau fließt.

Vizeklubchef Werner Kogler kündigt gegenüber der APA einen entsprechenden Vorstoß im Budgetausschuss des Nationalrats am heutigen Mittwoch an. Für ihn ist die Zweckbindung des Beitrags eine Frage der Redlichkeit: "Wenn es Wohnbauförderungsbeitrag heißt, soll es für die Wohnbauförderung verwendet werden. Sonst soll man es 'allgemeinen Zweckzuschuss für Landesbudgets' nennen."

Im Grünen-Abänderungsantrag zu den rot-schwarzen Verländerungsplänen heißt es, dass der Wohnbauförderungsbeitrag für die "Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung im Sinne von ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit" eingesetzt werden soll. Außerdem fordern die Grünen eine jährliche Berichtspflicht der Länder über die Verwendung des Wohnbauförderungsbeitrags an den Finanzminister.

Sollte es im Budgetausschuss keine Mehrheit für den Grünen-Antrag geben, hofft Kogler auf das "freie Spiel der Kräfte" im Plenum vor der Nationalratswahl. "Ich schließe nicht aus, dass wir das bis zum Plenum in die offene Arena bringen", hofft Kogler auf Unterstützung der SPÖ, die sich zuletzt ebenfalls für die Zweckbindung ausgesprochen hatte.

An der seit 2001 durchgeführten schrittweisen Abschaffung der Zweckbindung der Wohnbauförderung übt Kogler scharfe Kritik: "Wir haben eine Wohnbauförderung, die für alles verwendet werden kann, nur nicht für den Wohnbau." Dass die Länder regelmäßig argumentieren, dass ohnehin die gesamte Summe in den Wohnbau fließe, lässt er nicht gelten. Damit sind nämlich nur die jährlichen neuen Mittel gemeint, nicht aber die Rückflüsse aus alten Wohnbaudarlehen. Aus Sicht der Grünen sollen auch diese Mittel im System bleiben.

Außerdem erinnert Kogler an den Spekulationsskandal in Niederösterreich, wo der Rechnungshof bis 2008 einen Verlust von einer Milliarde Euro bei der Veranlagung von Wohnbaugeldern feststellte. Kogler dazu: "Hätten wir die Zweckbindung durchgehend beibehalten, wäre eines gewiss: wir hätten viel mehr leistbaren Wohnraum und umgekehrt wäre nicht so viel Blödsinn mit dem Geld passiert." (APA)

© photo 5000 - Fotolia