Österreich : Finanzministerium kritisiert Entwurf zum Bundesvergabegesetz

Am 3. April endete die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Bundesvergabegesetz. Aus den Stellungnahmen gehen harsche Kritik hervor sowie zahlreiche Änderungswünsche. Das Finanzministerium etwa hält ohne Umschweife fest: "Grundsätzlich wird festgehalten, dass der vorliegende Gesetzesentwurf in dieser Form nicht nachvollziehbar und abzulehnen ist". Konkret sollten zahlreiche Teile des Gesetzesentwurfs vereinfacht werden, der Schwellenwert für Direktvergaben sollte wie bisher auf 100.000 Euro festgelegt und nicht auf 50.000 Euro gesenkt werden. Auch bei geringeren Beträgen ("Unterschwellenbereich") sollten elektronische Rechnungen vorgeschrieben werden, denn sonst könnten 99 Prozent aller Rechnungen davon ausgenommen werden (Opt-out). Aus Sicht des Finanzministeriums liegt auch keine wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) vor, denn der Text enthalte nur allgemeine Einschätzungen. Die WFA müsse jedenfalls überarbeitet werden.

Ganz unglücklich ist die "Sozialpartnerinitiative faire Vergaben" aus drei Fachgewerkschaften, elf Bundesinnungen und zwei Fachverbänden. "Nach Durchsicht des Begutachtungsentwurfes des Bundesvergabegesetzes 2017 müssen wir allerdings leider feststellen, dass beinahe sämtliche Punkte des Forderungskatalogs nicht berücksichtigt wurden und es in manchen Bereichen sogar zu einer Verschlechterung im Vergleich zum Stand der BVergG-Novelle 2016 gekommen ist." Unter anderem vermisst die Initiative die verpflichtende Fixierung von Unternehmensratings und dass im Bestbieterverfahren nicht die Pflicht besteht, zumindest zwei weitere Kriterien neben dem Preis für die Ausschreibung festzulegen.

Auch der Gewerkschaftsbund und die Arbeiterkammer verlangen im Rahmen des Bestbieterprinzips die Verpflichtung, neben dem Preis weitere Kriterien als maßgeblich für die Entscheidung vorzugeben. Andere Kriterien als der Preis sollten mindestens 20 Prozent der zu erreichenden Punkte für die Vergabe ausmachen, verlangt der ÖGB. Er sieht auch andere Mängel beim Bestbieterprinzip. So sei dieses bei Bauaufträgen für Sektorenauftraggeber, also öffentliche Unternehmen etwa in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, ab einer Million nicht zwingend vorgesehen, was eine Verschlechterung gegenüber der aktuellen Situation darstelle. Auch bei der Vergabe von Reinigungs-und Bewachungsdienstleistungen werde das Bestbieterprinzip nicht zwingend vorgeschrieben. Kritik gibt es von den Arbeitnehmervertretern auch daran, dass nur "wesentliche" Subunternehmer offengelegt werden müssen. Damit werde der Zweck der Regelung untergraben.

Mit der Novelle setzt Österreich EU-Richtlinien um. Seit Mai 2016 läuft deshalb bereits gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. (APA)