Blog : "Unvollständige und praxisferne Angaben"

Jüngst hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, harmonisierte Normen für Bauprodukte anzuwenden und keine über die CE-Kennzeichnung hinausgehende Prüfungen verlangen dürfen.

Die der CE-Kennzeichnung im Bereich des Stahlbaus zugrundeliegende Leistungserklärung umfasst nur unvollständige und praxisferne Angaben, sodass anhand dieser keine sichere Ausführung möglich ist.

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