SOLID Blog : Ibizagate: Fünf Punkte, die die Öffentlichkeit wissen sollte

TP Pöll
© WEKA

In aller Kürze gesagt: die Antwort ist im wesentlichen Nein.

Wenn man aber in der vergangenen Woche so ein bisschen im privaten Kreis über die Causa Prima Ibizagate diskutiert und seine eigene Betroffenheit über die Anti-Strabag- und pro-Auftragsmanipulationsaussagen des Ex-Vizekanzlers und -F-Parteiobmanns Heinz Christian Strache geäußert hat, kam meistens: "Na ja, aber ich glaub schon, dass das irgendwie geht, die machen sich das doch vorher aus, man hört ja dauernd von diesen Korruptionsfällen."

Man muss hier mehr wissen und deutlich auseinanderhalten, um klarzumachen, wie absurd und gemein die Ansagen Straches tatsächlich waren. Denn am Ende stellt er damit den Rechtsstaat in Frage und beleidigt alle seriös arbeitenden Firmen in Österreich - und das aus der Position eines Mannes der vorgibt, das Wohl Österreichs läge ihm am meisten am Herzen.

Für die Öffentlichkeit ist es wichtig, fünf Punkte zu wissen:

1. Öffentliche Infrastruktur-Aufträge (beschränken wir uns hier auf diese, weil es ging im Ibiza-Video ja um das Thema Autobahnen) werden nicht von irgendwelchen Ministern oder gar Parteien und auch nicht vom Parlament vergeben, sondern in diesem Fall von der Asfinag (die parallelen Bahnaufträge von den ÖBB).

2. Es geht bei der Asfinag nicht um die Asfinag Holding (in deren Aufsichtsrat und Vorstand in den vergangenen Monaten schon eine Verschiebung der politischen Zugeschriebenheit und Herkunft weg von Rot und hin zu Türkis/Schwarz bzw. Blau stattgefunden hat), sondern diese Bauaufträge werden von der Asfinag Bau Management Ges.m.b.H. ausgeschrieben.

3. Diese Ausschreibung erfolgt bei großen Projekten EU-weit nach klaren vorgegebenen sachlichen Kriterien und gehorcht einem immer strikter gewordenen Vergaberecht. Auch die in homöopathischen Dosen geschehende Stärkung des Bestbieter- gegenüber dem Billigstbieterprinzip hat bis dato kein Anzeichen von zunehmend möglicher Willkürlichkeit erzeugt. Das Bestbieterprinzip wirkt sogar gegen Manipulationen über das Mittel des geringsten Preises*).

4. Die Frage, ob es möglich ist, eine Baufirma von vorneherein und pauschal aus dem Bieterkreis auszuschliessen, ist im normalen Ablauf ebenfalls mit Nein zu beantworten. Ein Ausschluss von Baufirmen aus einem Verfahren oder für eine bestimmte Zeit ist nur dann möglich, wenn sich diese Firma grob etwas zuschulden hat kommen lassen (etwa was Lohndumping o.ä. betrifft).

5. Es gibt in diesen Prozessen keinerlei Durchgriffsrecht im Sinn eines Vetos oder einer Weisung für Politiker oder Spitzenbeamte.

Bleibt die Frage: hat Strache das gewusst oder nicht? Sowohl die Antwort Ja als auch die Antwort Nein sind desaströs. Aber das ist jetzt dann auch nicht mehr ganz so wichtig.

Für die Zukunft und das Vertrauen in eine seriöse Planung und Abwicklung von öffentlichen Großaufträgen genügen die fünf Punkte.

Abschließend zum *): es wäre auch gar nicht so falsch, würde man bedenken, dass ein fairer und nicht zu niedriger Preis auch dazu führt, dass mehr Steuern gezahlt werden und mehr Beschäftigung geschaffen wird.