Österreich : Zwei Schuldsprüche rund ums Murkraftwerk

Im Grazer Straflandesgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen sieben Gegner des derzeit in Bau befindlichen Murkraftwerks stattgefunden. Angeklagt waren Nötigung, schwere Körperverletzung und Sachbeschädigung. Verurteilt wurden zwei Beschuldigte, eine Studentin kam mit einer Diversion davon, in vier Fällen erfolgte ein Freispruch. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die sieben Angeklagten im Alter von 28 bis 47 Jahren saßen auf der Anklagebank, weil sie heuer am 6. Februar gegen die Rodungen am Murufer demonstriert hatten. Dabei geriet der Protest aus den Fugen, ein Gitter fiel um und wurde beschädigt, ein Security-Mitarbeiter erlitt eine Handverletzung.

Bis auf einen sind alle mehr oder weniger ohne Beschäftigung und verdienen kaum mehr als 500 Euro. Als im Februar die Arbeiten am Murkraftwerk mit der Rodung von Bäumen am Ufer begannen, kamen über einen Aufruf auf Facebook rund 100 Personen am Baugelände zusammen "und warfen Steine gegen den Bagger", beschrieb es Staatsanwältin Cornelia Koller. Dann sollen sie am Zaun gerüttelt haben, bis dieser umfiel und "das Gelände gestürmt wurde".

Das Rütteln am Zaun ließ sich aufgrund eines Videos nur bei zwei angeklagten Männern nachweisen, eine Studentin gab freiwillig alles zu. Die Verletzung des Security-Mitarbeiters sei aber passiert, "weil er patschert in den Zaun gegriffen hat", meinte eine der Verteidigerinnen. Eine andere Anwältin betonte, das wäre nicht passiert, wenn er Handschuhe getragen hätte.

"Haben Sie gegen das Gitter gedrückt?", fragte Richterin Michaela Lapanje eine angeklagte Studentin. "Ich habe schon gedrückt", gab die Befragte zu, sie habe aber "gar nichts gedacht, nur gesehen, dass die Bagger schon zu arbeiten beginnen". Eine andere Beschuldigte meinte auf die Frage, ob sie daraus etwas gelernt habe: "Ja, aber ich werde mein Demonstrationsrecht weiter ausüben."

Ein Vertreter der Murkraftwerke bezifferte den Schaden pro Zaunsegment auf 35 Euro, zwei davon waren bei den Protesten zerstört worden. Der Verwurf der schweren Körperverletzung ließ sich nicht erhärten, auf den Videos war nicht einwandfrei die Schuld eines Demonstranten erkennbar. Also zeigte sich die Anklägerin mit der Diversion im Fall einer Studentin einverstanden, die Frau muss 800 Euro Strafe zahlen, dann ist der Fall für sie erledigt. Vier Angeklagte waren auf den Videos gar nicht zu sehen, sie waren offenbar nicht unmittelbar am Zaunrütteln beteiligt gewesen. Nur zwei Männer, die eindeutig identifiziert werden konnten, wurden verurteilt. Der eine - der einzige mit Arbeit - muss 2.880 Euro zahlen, der zweite 960 Euro. Die Verurteilten gaben ebenso wie die Staatsanwältin keine Erklärung ab, die Urteile sind daher nicht rechtskräftig. (APA)