Perimeterdämmung : XPS oder hydrophobiertes EPS als Kellerdämmung?

Ein Bauträger bietet seinem Kunden für das beheizte Kellergeschoß „Herstellen einer Kelleraußenwanddämmung, 16 cm stark" an. Welche Type er offeriert, beschreibt er nicht, damit kommt er dem Gebot einer „erschöpfenden Leistungsbeschreibung" nicht nach.

Der Bauträger sollte, um Missverständnissen vorzubeugen, Hersteller, Type und die Art der Verlegung angeben. Also auch, ob die Platte vollflächig an der Wand verklebt wird oder nicht. Der Hausherr hakt nach und erhält schlussendlich die Info, dass „Perimeter-Dämmplatten aus extrudiertem Polystyrol (XPS)" angeboten wurden. Gut so, der Bemessungswasserstand, also der höchste anzunehmende Grundwasserstand, liegt knapp unter der Geländeroberkante (GOK), der Keller steht also „im Wasser".

XPS und EPS-P nicht gleichwertig

Dann kommt es anders, der Bauträger läßt Dämmplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS-h) verlegen! Das wäre schon aus rechtlichen Gründen ein Mangel, da so nicht vereinbart, müsste er die Platten austauschen. Sogar dann, wenn die Platten gleichwertig wären. Und die Gleichwertigkeit möchte der Hersteller nun nachweisen, damit dem Austausch mit dem Argument der „Unwirtschaftlichkeit" entgehen.

Mittlerweile ist ja auch der Arbeitsgraben bereits verfüllt, ein Freigraben zum Tausch gegen XPS-Platten wäre kostspielig. Der Bauträger versucht - bewußt oder unbewusst - mittels Täuschung den Häuslbauer zu beeindrucken. Er legt eine „Konformitätserklärung" vom Hersteller vor. Hier wird jedoch nur bestätigt, dass die EPSh-Dämmplatten die Anforderungen gemäß ÖNORM B6000 erfüllen. Relevant wird hier aber nur angegeben, dass Dämmplatten aus EPS-P nicht im Grundwasserbereich zugelassen sind. Darüber hinaus beschreibt diese Norm Mindestanforderungen an verschiedene Dämmstoffe.

Unvollständige Herstellerangaben

Man könnte meinen, der gegenständliche Hersteller von EPS-Automatenplatten möchte sein Produkt entgegen der Zulassungen überall eingebaut sehen. Jedenfalls verschleiert er offenbar technische Daten sogar in den Datenblättern. Die Platten werden als Perimeterdämmung bezeichnet und analog zu einem bekannten Hersteller von XPS-Platten rosa gefärbt. Kein Wort davon, dass hier „nur" EPS vorliegt. Nach der Konformitätserklärung kommt nun auch fälschlicherweise die Bestätigung vom TÜV, dass die hydrophobierten EPS- den XPS-Platten gleich und „geeignet" sind.

Anderslautend das „Merkblatt für den Wärmeschutz erdberührter Bauteile" von der „Fachvereinigung Polystyrol-Extruderschaumstoff". Hier wird EPSh für den „Kapillarsaum des Grundwassers" als nicht zulässig erklärt. Ebenso nicht im Bereich von drückendem Wasser. Respektive ist bei Stau- oder Schichtenwasser eine Dränung vorzusehen. Eine Gleichwertigkeit liegt auch beim Dämmwert nicht vor, hier ist nach Tabelle 10 bei EPSh (h für hydrophobiert, auch EPS-P) ein Zuschlag zum Wärmedurchgangskoeffizienten von 0,04 vorzunehmen, bei XPS entfällt dieser Zuschlag. Nach Tabelle 9 muss bei anstehendem Boden dieser „gut wasserdurchlässig" sein, bindiger Boden ist nicht zulässig, bei Hanglagen ist Vorsicht geboten. Zu XPS liegt auch hier keine Beschränkung vor. Wo hier der TÜV eine Eignung sieht, bleibt zu hinterfragen.

Aber ich will hier keine Lobeshymne für XPS-Platten erklingen lassen. Zulassungen und Normprüfungen sind allgemein zu hinterfragen. Beispielsweise verlangt die XPS-Normprüfung zur maximal zulässigen Wasseranreicherung von 0,5 Vol.-% nur eine 28-tägige Wasserlagerung, mit einem Temperaturwechsel von 20 bis 40°C, unter Laborbedingungen. In der Praxis müssen Perimeterdämmstoffe 50 Jahre und mehr wirksam und gut vergraben ihre Dämmwirkung erhalten.

Langzeituntersuchungen (Lutz Franke, Gernod Deckelmann, Fraunhofer) an über 60 Umkehrdachsystemen belegen, dass eine Feuchtezunahme auf 12,8 Vol.-% sehr wohl möglich ist. Ich selbst habe nach Aufgrabungen zu undichten Kellern bereits des öfteren XPS-Dämmplatten mit dem Vielfachen des Ursprungsgewichts in der Hand gehalten. Besonders über Schnittkanten oder bei im Grundwasser stehenden, NICHT VOLLFLÄCHIG auf den Untergrund verklebten Platten kommt es zur Wasseraufnahme. Der Anstieg der Wärmeleitfähigkeit beträgt lt. Literatur 3,0 - 3,5% je Vol.-% Feuchtigkeitszunahme! Die nasse Platte tut also nicht mehr, wozu sie eingebaut wurde, sie dämmt kaum mehr. Schäden an XPS-Platten sind aber eher nur bei mangelhafter Verlegung zu erwarten. Umso mehr sollte man EPS-P-Platten nur beim Lastfall „Bodenfeuchte" nach der die ÖNORM B2209-1 ergänzenden DIN18195 verwenden. Und nachdem der Preisunterschied zu XPS-Platten eher gering ist, dürfte der Vormarsch der EPS-P-Platten eher auf die cleveren Marketingaktivitäten der Hersteller zurückzuführen sein.

Abschließend noch der Hinweis, dass die Perimeterdämmplatten über der Geländeoberkante, also im Sockelbereich der Fassade, zum Wärmedämmverbundystem werden und diese überputzbar ausgeführt werden muss. Hier gilt die „ÖAP-Richtlinie für das Putzen von PS-Extruderschaumstoff XPS-R". Bleibt zu hoffen, dass diese auch Anwendung findet ...

Über den Autor:

Günther Nussbaum-Sekora ist Spengler und Dachdeckermeister, Luftdichtheitsprüfer, Gebäudethermograf und EN-zertifizierter Bau-Sachverständiger.

www.Bauherrenhilfe.org