Immobilien : Wohnhaus weiterverkaufen? – Nicht so schnell, sagen die Grünen.

Die Wiener Grünen wollen zusätzliche Hürden am Immobilienmarkt etablieren. Konkret soll der Weiterverkauf von Wohnhäusern erschwert bzw. in bestimmten Fällen für einen gewissen Zeitraum sogar verboten werden, erklärte Klubchef David Ellensohn am Donnerstag in einer Pressekonferenz. Das soll den Anstieg von Mieten eindämmen.

Ellensohn sprach von vermehrter "Spekulation" im Altbausektor. Kleine Firmen oder Private würden alte und teils nicht mehr allzu schmucke Zinshäuser erwerben und binnen kurzer Zeit mit deutlichem Gewinn weiterverkaufen, ohne auch nur einen Cent in den Erhalt oder die Sanierung des Hauses zu stecken. Diesen gewinnbringenden Weiterverkauf - laut Rathaus-Grüne vor allem ein Phänomen der vergangenen zehn Jahre - ohne "objektiv feststellbaren nützlichen Aufwand" will der grüne Klubobmann unterbinden. Das "Spekulationsverbot" soll für 15 Jahren ab Erwerb des Objekts gelten.

Denn den letztlich in die Höhe getriebenen Kaufpreis müsse der Endbesitzer ja irgendwie wieder hereinbringen. "Also müssen die Wohnungen entsprechend mehr kosten", schlussfolgerte Ellensohn. Da der Wert einer leeren Immobilie höher sei als der einer bewohnten mit teils alten Mietverträgen, würden Mieterinnen und Mieter oft unter Druck gesetzt, um sie zum Auszug zu bewegen.

Er allein habe in relativ kurzer Zeit bisher rund 30 Fälle zusammengetragen, wo Häuser binnen weniger Monate um deutlich mehr Geld weiterverkauft worden seien. Im 4. Bezirk (Favoritenstraße 60) wurde laut Ellensohn ein Haus mit 26 Wohnungen und zwei Geschäftslokalen 2015 um 3,1 Mio. Euro veräußert, ein Jahr später dann um 4,5 Mio. und 2018 schließlich um 6,4 Mio. Euro weiterverkauft. In Favoriten (Erlachgasse 96) habe das betreffende Haus im Februar 2014 um 990.000 Euro, Ende Oktober 2017 um 1,5 Mio. und nur 17 Tage später um zuletzt 2,3 Mio. Euro den Besitzer gewechselt. Der Klubchef berichtete außerdem von einem Zinshaus im Alsergrund (Kolingasse 15-17), das 2013 um 10,6 Mio. erstanden und zwei Jahre später um fast das Doppelte wieder verkauft wurde.

Was alle Fälle eint: Von den Zwischenhändlern sei nichts in das Haus gesteckt worden. Wobei Ellensohn betonte, dass ein solches Vorgehen durchaus im Rahmen der geltenden Gesetze erfolge. Genau deshalb will er rechtlich eingreifen. Weiterverkäufe binnen 15 Jahren sollen nur noch zum gleichbleibenden Preis plus nachgewiesener Investitionen erlaubt sein oder dann, wenn der Verkäufer zuvor nachweislich etwas zum Erhalt oder zur Sanierung des Bestands beigetragen hat.

Wo diese Regelung genau verankert werden soll, welche Konsequenzen es bei Verstößen gäbe und welche Kriterien überhaupt zur Beurteilung, ab wann etwas als Sanierung oder nützliche Investition gilt, herangezogen werden sollen, konnte Ellensohn - der am 15. Februar um den zweiten Listenplatz für die Grünen bei der Wien-Wahl rittert - heute nicht beantworten. Mit dem Koalitionspartner der Grünen in Wien, der SPÖ, habe es ebenfalls noch keine Gespräche zu dem Thema gegeben. (apa/red)

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