Österreich : Vorarlberg: positives Echo auf Initiative bei Bauverfahren
Aufgrund der Bestimmungen im zweiten COVID-19-Gesetz gilt aktuell, dass alle mündlichen Verhandlungen – mit wenigen Ausnahmen – auf unbestimmte Zeit untersagt sind. Das betrifft insbesondere die Durchführung von Bauverhandlungen und gewerberechtlichen Bewilligungsverfahren.
Möglichkeiten ausloten
„Dies stellt nicht nur die Bauwerber und die zuständigen Behörden vor eine schwierige Situation, sondern trifft auch die heimische Bauwirtschaft zu einem äußerst ungünstigen Zeitpunkt. Der zu erwartende Rückstau von Verfahren wird enorm sein“, stellt WKV-Präsident Hans Peter Metzler klar. Auch die entsprechenden Verzögerungen werden für alle Beteiligten schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen haben, weil bei fehlenden Bewilligungen im Sommer beziehungsweise im Frühherbst – die beste Jahreszeit für die Bauwirtschaft – möglicherweise keine Baustellen eröffnet werden können. „Verfahren müssen umgehend wieder aufgenommen werden, damit die gesamten Branchen im Baubereich nicht in ein Sommerloch fallen“, erklärt Spartenobmann Bernhard Feigl. Um ein etwaiges Sommer- oder gar Herbstloch – das dem gesamten Baubereich vom Fensterbauer bis zum Maler droht – und damit massive wirtschaftliche Auswirkungen zu vermeiden, hat die Sparte Gewerbe und Handwerk gemeinsam mit der Innung Bau verschiedene Lösungsmöglichkeiten geprüft und bereits Kontakt mit der Landesregierung sowie dem Gemeindeverband aufgenommen.
Rasch reagieren
Das Echo seitens der Baubehörden, der Gemeinden und Baurechtsverwaltungen sei durchwegs positiv: „Alle sind bemüht, Verfahren soweit als möglich schriftlich vorzubereiten und zum Teil auch ohne mündliche Verhandlung durchzuführen – wobei die rechtssicherste Variante wegen der Präklusionswirkung nur durch eine mündliche Verhandlung gewährleistet ist. Sowohl Landesrat Marco Tittler als auch die Bezirkshauptmannschaften und die Gemeinden haben auf unsere Initiative hin gleich zämmghebt“, betont Feigl.
Um die Verfahrensleiter bei einer „Corona-sicheren“ Durchführung der Verfahren bestmöglich zu unterstützen, kümmern sich Sparte und Bauinnung bereits seit Wochen um den Einsatz technischen Equipments: Dazu gehören Mikrofone und Kopfhörer sowie Beamer/Projektoren etc. „Dies kann eine praktikable Lösung für alle Beteiligten darstellen, die für die Bauwirtschaft dringend notwendigen Bewilligungen rasch zu erlangen. Wir sind auch bereit, die Behörden mit der nötigen Ausstattung zu unterstützen. Damit kann die Eröffnung von Baustellen im Herbst sichergestellt werden und Umsatzeinbußen fielen entsprechend niedriger aus“, sagt Innungsmeister Peter Keckeis. Auch der Innungsmeister des Holzbaus, Herbert Brunner ist überzeugt: „Auf unseren Baustellen wird gearbeitet – es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Bauverhandlungen nicht durchgeführt werden dürfen.“ Gemeinsam fordern Sparte und Innungen daher dringend das Tätigwerden des Bundes: Denn ohne Gesetzesänderung durch den Bund bleiben mündliche Verhandlungen weiterhin verboten: „Die Uhr tickt!“