Mittwoch, 29. Mai 2019 – Morning Briefing : Tiroler Unterkünfte müssen angemeldet werden – Bau trotzt Einstellungsminus – Teil-Einstellung im Buwog-Prozess

Zitat des Tages:

„Eine zahlenmäßige Obergrenze ist nicht akzeptabel.“

Wolfgang Schubert-Raab, Geschäftsführer des Bauunternehmens Raab und Präsident der Bayerischen Baugewerbeverbände, über wachsende Hindernisse im bedarfsgerechten Bau. Für Schubert-Raab ist die Kombination aus Flächensparen und effizientem Bauen essentiell, etwa der verdichtete Wohnungsbau und die Mobilisierung brachliegenden Baulands.

Angemeldet

Die Tiroler Landesregierung hat eine Novelle des Aufenthaltsabgabegesetzes beschlossen. Demnach muss sich jeder Unterkunftgeber beim Tourismusverband anmelden – das gilt auch für Airbnb-Vermietungen. "Es ist nämlich nicht einzusehen, warum heimische Hotelbetriebe Abgabepflichten zu leisten haben, gewisse private Vermieter von Online-Angeboten hingegen nicht", so Landeshauptmann und Tourismusreferent Günther Platter. Bei Verstoß drohen bis zu 5.000 Euro Strafe.

Angeheuert

Laut der deutschen Bundesagentur für Arbeit ist die Nachfrage nach Arbeitskräften zum zweiten Mal in Folge gesunken. Trotzdem gibt es nach wie vor viele unbesetzte Stellen, besonders im Bau. Höhepunkt der Nachfrage war der vergangene September. Die schwächelnde Konjunktur könnte Grund für den Nachfragerückgang sein.

Eingestellt

Das Straflandesgericht Wien das Ermittlungsverfahren in einem Teil des Buwog-Prozesses gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingestellt. Dabei ging es um die Privatisierung der Bundeswohnungen und den Vorwurf, mit einem Einzelkauf wäre mehr Geld erzielbar gewesen als mit dem Paketverkauf. Die Einstellung wurde unter anderem mit einer schwachen Verdachtslage begründet. Die Staatsanwaltschaft kann noch Beschwerde einbringen.

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