Österreich : Steuern in Millionenhöhe hinterzogen

Im Prozess gegen vier Manager und sieben Firmen aus dem Baubereich, die insgesamt rund 2,6 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben, hat das Oberlandesgericht (OLG) Linz am Mittwoch die in erster Instanz verhängten Strafen bestätigt. Den angeklagten Personen wurde allerdings die Hälfte ihrer Geldbußen bedingt nachgesehen, während bei den Unternehmen der unbedingte Anteil erhöht wurde.

Die vier familiär miteinander verbundenen Angeklagten hatte im Juli Strafen von 1,5 Millionen Euro, 500.000 Euro teilbedingt, 250.000 und 70.000 Euro - macht insgesamt 2,17 Millionen Euro unbedingt - wegen Abgabenhinterziehung ausgefasst. Der Erstangeklagte bekam zusätzlich eine bedingte Haftstrafe von acht Monaten aufgebrummt. Das OLG setzte nun bei allen Angeklagten die Hälfte der Geldstrafen zur Bewährung aus. Die sieben ebenfalls angeklagten Firmen, die in erster Instanz zu Verbandsklagen von insgesamt rund 600.000 Euro, davon 80 Prozent bedingt, verurteilt worden waren, müssen dafür mehr zahlen: Das OLG reduzierte den bedingten Teil auf 50 Prozent.

Die geständigen und bisher unbescholtenen Angeklagten - zwei Männer und zwei Frauen - sind bzw. waren im Geflecht der betroffenen Unternehmen als Geschäftsführer, Prokuristen oder Lohnverrechner tätig. Von 2006 bis 2014 haben sie Arbeiter im großen Stil schwarz bezahlt. Sie hätten so viele Aufträge gehabt und die Mitarbeiter hätten Samstagsschichten und Überstunden schwarz ausbezahlt haben wollen, sonst hätten sie das zusätzliche Pensum nicht geleistet, verantworteten sich die Angeklagten sinngemäß. Der Firmenchef sagte, man habe viele Sub-Aufträge bei Großprojekten angenommen und die Zeitvorgaben seien anders kaum einzuhalten gewesen. Mit dieser Praxis wurden insgesamt 2,6 Millionen Euro Steuern hinterzogen. Die Steuerschuld war noch knapp vor der erstinstanzlichen Verhandlung an das Finanzamt bezahlt worden.

Mittlerweile wurden die Strukturen in dem Unternehmen mithilfe externer Berater so verändert, dass alle Mitarbeiter gesetzeskonform angemeldet, beschäftigt und abgerechnet werden, hieß es in der Berufungsverhandlung. Ob sich seither etwas an der Umsatzentwicklung geändert habe, wollte der vorsitzende Richter wissen. "Nein", es habe keinen Rückgang gegeben, sagte der Firmenchef. Man nehme nun eher kleinere Aufträge an und beteilige sich nicht mehr so viel an Großprojekten. "Warum macht man das nicht von Anfang an so?", fragte der Richter. Antwort: "Weil wir deppert waren." (APA)

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