Österreich : Standortentwicklungsgesetz beschlossen

Die Regierung hat im heutigen Ministerrat das Standortentwicklungsgesetz beschlossen. Dadurch sollen "standortrelevante" Großprojekte wie die Dritte Piste oder der Lobautunnel schneller genehmigt werden können. Dauert ein Verfahren zu lange, sollen solche Vorhaben automatisch abgesegnet werden - auch, wenn das zugehörige Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) noch nicht abgeschlossen ist.

"Das Vorhaben ist ex lege genehmigt, sollte die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten ab Antragsstellung auf Erteilung einer Bestätigung der Bundesregierung zu einer Entscheidung gekommen sein", heißt es von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP).

Anträge für "standortrelevante" Großprojekte können von Landeshauptleuten und der Regierung eingebracht werden, die jeweils zuständigen Minister sollen dazu Stellung nehmen. "Ein Expertengremium, der Standortentwicklungsbeirat," soll die beantragten Vorhaben beurteilen und eine Empfehlung abgeben. Dieser wird eigens dafür geschaffen.

Ob ein standortrelevantes Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegt oder nicht, entscheidet schlussendlich die Regierung selbst im Ministerrat. Wird ein Projekt genehmigt, soll dies "im Wege einer Verordnung der Bundesregierung, der Standort-Entwicklungs-Vorhaben-Verordnung, öffentlich kundgemacht" werden, so das Ministerium. Das Gesetz soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. (APA)