Österreich : Rechnungshof sieht bei Stadt Bregenz Mängel in Großprojektplanung

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© JM Soedher - stock.adobe.com

Der Bundes-Rechnungshof (RH) kritisiert die Stadt Bregenz in ihrem Umgang mit dem Großprojekt "Seestadt/Seequartier". Die Stadt habe auf das Projekt nur Einfluss im Rahmen der Flächenwidmung und der Bebauungsplanung, habe aber in der Masterplanung dennoch keine Zielvorgaben hinsichtlich der Bebauungsdichte oder einer Mindestgröße der öffentlichen Plätze festgelegt. Dabei sollten Flächenwidmungs- und der Bebauungsplan die Rahmenbedingungen vorgeben, so der RH.

Die Areale Seestadt und Seequartier bilden in Bregenz die letzten großflächigen unbebauten Entwicklungsräume in Innenstadtnähe. Seit Jahrzehnten ist das 9.000 Quadratmeter große Seestadt-Areal Gegenstand von Planungen. 2007 wurde das danebenliegende 19.000 Quadratmeter große Seequartier in die Planung miteinbezogen. Entstehen sollte ein Handels-, Büro- und Wohnquartier sowie ein moderner Umstiegspunkt für den öffentlichen Personenverkehr samt neuem Bahnhofsgebäude. In beiden Fällen sind die Projektbetreiber Privatunternehmen. Während das Seestadt-Projekt 2017 in der geplanten Form verworfen wurde, laufen die Bemühungen um die Projektumsetzung im Seequartier auf Hochtouren.

Laut dem am Freitag veröffentlichten RH-Prüfbericht "Stadtentwicklung und Stadtplanung Bregenz" reicht der für das Seestadt-Areal erarbeitete Masterplan in die Jahre 2007 bis 2009 zurück. Er wurde vom Rechnungshof als "zweckmäßig" beurteilt, im weiteren Projektverlauf habe die Stadt jedoch deutliche Änderungen der Projekte gegenüber dem Masterplan ermöglicht. Das sei auch auf geänderte Pläne der Unternehmen zurückzuführen. Zwischen 2009 und 2015 hob die Stadt die maximal ausnutzbaren Gebäudehöhen sukzessive an, beim Seestadt-Projekt wurden die Flächen mit öffentlichen Nutzungsrechten um beinahe 40 Prozent reduziert. Die gewidmeten Verkaufsflächen waren hingegen deutlich größer als im Masterplan angedacht. Für die Entwicklung der beiden Areale fielen für die Stadt in den Jahren 2008 bis 2018 Ausgaben in Höhe von rund 876.000 Euro an.

Der RH empfiehlt der Stadt Bregenz, die maximalen Gebäudehöhen für die Seestadt und das Seequartier zu evaluieren, insbesondere auch hinsichtlich ihrer Verträglichkeit mit der bestehenden Stadtstruktur. Neu bewertet gehört in den Augen des Rechnungshofs auch die Größe der gewidmeten Verkaufsflächen sowie der Wohnungsflächenanteil. Außerdem sollte die Stadt bei den weiteren Planungen für die Seestadt auf einen höheren Anteil an öffentlich nutzbaren Flächen hinwirken.

In einer Stellungnahme bekräftigte Bürgermeister Michael Ritsch (SPÖ) - seit Anfang November 2020 im Amt - die vom Rechnungshof geäußerte Kritik ernst zu nehmen. "Ich habe von Anbeginn an klargemacht, dass ich mit den Plänen der ehemaligen Stadtregierung nie einverstanden war. Die Kritik des Rechnungshofe beweist nun, dass meine Forderung nach einer Neuevaluierung des Projektes 'Bregenz Mitte' der richtige Weg ist", sagte Ritsch. Wichtig sei, alle Beteiligten an einen Tisch zu holen und gemeinsam eine große Lösung zu erarbeiten. "An diesem Vorhaben sind wir bereits dran", so der Stadtchef.

Größtenteils erreicht wurden von der Stadt die Ziele des Generalverkehrskonzepts 2014 zur Verkehrsmittelwahl. Laut RH ging der motorisierte Individualverkehr von 37 Prozent im Jahr 2008 auf 30 Prozent im Jahr 2017 zurück. Der Anteil des öffentlichen Verkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs lag 2017 mit 63 Prozent deutlich über dem Durchschnitt (51 Prozent) der größeren Gemeinden in Vorarlberg.

Vom Rechnungshof ebenfalls festgestellt wurde, dass Bregenz im Prüfungszeitraum die Zweitwohnsitzabgabe nicht eingehoben hat - begründet wurde dies seitens der Stadt mit dem hohen Verwaltungsaufwand. Diesbezüglich hieß es seitens des RH: "Die Zweitwohnsitzabgabe ist jedoch ein geeignetes Instrument zur Erreichung raumplanerischer Ziele, weil als Ferienwohnungen genutzte Objekte dem allgemeinen Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen." (APA)