Österreich : Rechnungshof nahm ARE unter die Lupe

Weiss Gleissner BIG
© Michael Hetzmannseder

Der Rechnungshof hat die für Bundesimmobilien zuständigen Gesellschaften geprüft. Die wirtschaftliche Lage der Austrian Real Estate (ARE), einer 100-Prozent-Tochter der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), war demnach 2012 bis 2016 "positiv". Finanzministerium, BIG und ARE sollten aber die Höhe der Gewinnausschüttungen an den Bund "entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gestalten".

Der Jahresüberschuss des ARE-Konzern verbesserte sich im Untersuchungszeitraum um 159 Prozent von rund 53 Mio. auf 137,3 Mio. Euro, die Eigenkapitalrentabilität von 5 auf 9 Prozent. 2016 betrug die Eigenkapitalquote über 60 Prozent, wie dem Rechnungshofbericht zu entnehmen ist. Die Umsatzerlöse legten zwischen 2012 und 2016 von rund 185 auf rund 267 Mio. Euro zu. Etwa 195 Mio. Euro davon entfielen auf Bundesmieter, über 72 Mio. Euro auf Drittkunden. Der Drittkundenanteil verdreifachte sich im Prüfungszeitraum fast von 10 auf 27 Prozent. Der Bund war mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 73 Prozent Hauptkunde der ARE.

Sollte ein Verkauf oder Teilverkauf der ARE an einen privaten Eigentümer erfolgen, wären sämtliche mit den Liegenschaften verbundenen Rechte zu erheben und vertraglich sowie im Grundbuch zu regeln, betonen die Gebarungsprüfer der Republik. Davor wären "Liegenschaften von sicherheitspolitischer, zeitgeschichtlicher oder kultureller Relevanz" im Einvernehmen mit den betroffenen Ressorts zu "identifizieren" und über den Verbleib dieser Immobilien im öffentlichen Eigentum "nachvollziehbar zu entscheiden", empfiehlt der Rechnungshof.

Weiters wäre zu prüfen, inwieweit die Geschäftstätigkeit der ARE Austrian Real Estate GmbH im Immobilien-Premiumsegment "mit den Zielen des Bundes leistbaren Wohnraum zu schaffen, im Einklang stand". Die Konzernmutter BIG relativiert: Aufgrund der Erwartungshaltung des Eigentümers, der Republik Österreich, würden insbesondere Liegenschaften, die aus dem Bestand entwickelt würden, "im Sinne eines Highest & Best Use" verwertet. Bei vom Markt zugekauften Liegenschaften werde auf das Kriterium leistbarer Wohnraum abgestellt.

Die Gebarungsprüfer halten die BIG und die ARE zudem dazu an, sämtliche Leistungserbringungen zwischen Unternehmen des Konzerns der BIG "auf Grundlage der tatsächlichen Vollkosten zu verrechnen". Ebenso sollten das für die Gesellschaften zuständige Finanzministerium und die BIG die Frage der ESVG-Zurechnung (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, Anm.) der Verbindlichkeiten auf die öffentliche Schuldenquote bei strategischen Entscheidungen - insbesondere zu Ausgliederungen -"nicht als vorrangiges Argument verwenden".

Am Thema Compliance ist noch weiter zu arbeiten, eine Reihe von Maßnahmen wurde in den Gesellschaften aber auch bereits gesetzt, wie der Rechnungshof anerkennt. So ist etwa der Ankauf von ARE-Wohnungen durch Führungskräfte und deren Angehörige dem Aufsichtsrat mitzuteilen. Jedoch wird die BIG betreffend Unvereinbarkeiten bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen der ARE vom Rechnungshof dazu angehalten, die Definition "Angehörige" nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) zu übernehmen, also den Personenkreis zu erweitern. Die BIG lehnt dies aber rundheraus ab: Die Empfehlung sei auf rechtliche und praktische Tauglichkeit geprüft und in weiterer Folge als "nicht umsetzbar" erachtet worden.

Weiters sollten laut Rechnungshof auch die Aufsichtsratsmitglieder der ARE den Regelwerken der BIG im Bereich Compliance verpflichtet sein - "im Sinne eines verstärkten Signals der Vorbildwirkung". Die BIG habe in ihrer Stellungnahme zugesagt, diese Empfehlung im Aufsichtsrat "eingehend zu besprechen".

Außerdem legen der Rechnungshof der ARE nahe, Projektpartner bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen schriftlich zur Einhaltung regelkonformen Verhaltens im Sinne der Compliance Standards des Bundes und der BIG zu verpflichten - etwa durch Unterzeichnung eines Wertekodexes. Die Umsetzung werde "forciert", heißt es dazu vonseiten der BIG. (APA)