Österreich : Neue Richtlinien und mehr Förderungen für Autobahn-Lärmschutz

Lärmschutzwand Autobahn
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Seit Jahresbeginn ist eine neue Richtlinie für Lärmschutz an Autobahnen und Schnellstraßen in Kraft. Diese führt zu mehr Förderungen. Künftig werden auch Gebäude mit Baubewilligungen bis 2007 und älter statt bisher 1996 bei der Planung von Lärmschutz berücksichtigt. Außerdem wird die bisherige Höhenbeschränkung von vier Metern bei Schutzwänden angehoben.

Das erklärte Rainer Kienreich, Geschäftsführer der Asfinag Service GmbH bei einem Hintergrundgespräch. Jedes Jahr werden 20 bis 30 Millionen Euro für Maßnahmen, um Lärm entlang Autobahnen und Schnellstraßen zu reduzieren, investiert. Künftig sollen dies zusätzliche zwei bis drei Millionen Euro jährlich sein. Mit den neuen Regeln, die in der "Dienstanweisung Lärmschutz" festgeschrieben sind, sollen insbesondere Anrainer an Hotspots besser geschützt werden, erläuterte Kienreich. Förderungen gibt es "dort, wo es wichtig und sinnvoll ist".

Es seien bereits "80 bis 85 Prozent der schutzwürdigen Bereiche" mit Lärmschutzwänden abgedeckt, sagte Asfinag-Lärmschutz-Experte Clemens Mayr. Aktuell gibt es auf den mehr als 2.200 Autobahn- und Schnellstraßen-Kilometern knapp fünf Quadratkilometer Lärmschutzwände. Ein Großteil der Investitionen falle künftig für Erneuerungen bestehender Lärmschutzmaßnahmen an. Wände beispielsweise haben einen Lebenszyklus von 25 bis 30 Jahren.

Aktive Maßnahmen, wie Lärmschutzwände- und Dämme sowie Einhausungen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen werden von der Asfinag errichtet. Doch nicht immer sind Lärmschutzwände technisch machbar. Dann haben Anrainer die Möglichkeit eines passiven Lärmschutzes. Hier fördert die Asfinag etwa den Einbau von Lärmschutzfenstern oder objektnahe, also direkt bei Gebäuden stehende, Wände. Für letztere wurde die Förderung von 12.000 auf 18.000 Euro erhöht. In besonderen Fällen können für stark belastete einzeln stehende Gebäude sogar bis zu 27.000 Euro Förderung erhalten werden. Mit der neuen Dienstanweisung wird nun bereits ab einer Belastung von 50 Dezibel der Einbau von Lärmschutzfenstern gefördert, bisher war eine Belastung von 55 Dezibel im Nachtzeitraum erforderlich.

War es bisher so, dass Gebäude, die durch Lärmschutzwände geschützt werden können, eine Baubewilligung bis spätestens Jänner 1996 aufweisen mussten, so werden nunmehr Gebäude bis 1. Juli 2007 bei der Planung berücksichtigt. Der frühere Richtwert für die maximale Höhe von Lärmschutzwänden wurde von vier auf 5,5 Meter angehoben. Dieser kann in besonderen Fällen, etwa bei mehr als drei Fahrstreifen, aber auch überschritten werden. Dadurch können Anrainer in exponierten Lagen oder Ballungsräumen besser abgeschirmt werden. Dies ist beispielsweise beim Bau der neuen Lärmschutzwände im Bereich Ansfelden auf der Westautobahn (A1) in Oberösterreich der Fall. Hier werden ab März 7,5 Meter hohe Wände im knapp sechs Kilometer langen Abschnitt zwischen dem Knoten Linz und dem Haid Center/B139 errichtet, berichtete Kienreich.

Direkt hinter einer Lärmschutzwand ist verringert sich der Lärm um 25 Dezibel. Im Schnitt kostet ein Quadratmeter Lärmschutzwand 160 Euro, für eine vier Meter hohe Wand sind das pro Kilometer 640.000 Euro. Lärmschutzwände werden nur errichtet, wenn die Kosten höchstens das Dreifache der Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern betragen.

Bereits seit 2007 sind online Lärmkarten zugänglich. 2017 wurde der Asfinag-Lärmkataster erneuert. Er enthält detailliert die Schallbelastung entlang des gesamten Autobahnen- und Schnellstraßennetzes. Jeder kann dort die individuelle Belastung auslesen.

Bei den rechtlichen Grundlagen für Lärmschutzmaßnahmen wird grundsätzlich zwischen Bestands- und Neubaustrecken unterschieden. Bei den Bestandsstrecken gilt die Dienstanweisung des Verkehrsministeriums. Lärmschutz bei Neubauprojekten resultiert aus den Auflagen des Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens (UVP).

Grundsätzlich gilt, dass doppelter Verkehr nicht doppelten Lärm bedeutet. Vielmehr nimmt der Lärmpegel bei einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens um drei Dezibel zu. Direkt hinter einer Lärmschutzwand verringert sich der Lärm um 25 Dezibel. Die Lärmschutzwände haben einen Lebenszyklus von 25 Jahren, sie werden regelmäßig überprüft. (APA)