Österreich : Murkraftwerk 2: Gegner wollen nicht aufgeben

In der Causa Murkraftwerk hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien eine Entscheidung gefällt und damit den bisherigen Bescheid des Grazer Gemeinderats sowie die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts gestützt: Der Antrag der Kraftwerks-Gegner auf eine Revision wurde nun in dritter Instanz zurückgewiesen, teilte der Gerichtshof am Dienstag mit.

"Die Abweisung des Antrages auf Durchführung der Volksbefragung erfolgte zu Recht", stellten die Juristen in Wien fest. Die Gegner der umstrittenen Staustufe in Graz-Puntigam sind somit mit einem nächsten Anlauf zur Durchführung einer Volksbefragung abgeblitzt. Der Grazer Gemeinderat hatte einen entsprechenden Antrag, der von 10.242 Gemeindebürger unterzeichnet worden war, abgewiesen, da die Fragen nicht den Vorgaben des Steiermärkischen Volksrechtegesetzes entsprechen würden. Eine Beschwerde der Projekt-Gegner an das Landesverwaltungsgericht Steiermark blieb erfolglos, wogegen sich nun die Revision richtete.

"Die gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgebrachten Einwände zeigten allerdings keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf." Damit erfülle die Revision nicht die Voraussetzung für eine nähere inhaltliche Behandlung, hieß es in der Aussendung des VwGH. "So wurden in der Revision Verfahrensmängel wegen fehlender Auseinandersetzung mit einem vorgelegten Rechtsgutachten behauptet, ohne allerdings darzulegen, dass diese von Relevanz gewesen wären. Auch ist das Landesverwaltungsgericht vor dem Hintergrund der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass die gegenständlichen Fragen nicht entsprechend dem Steiermärkischen Volksrechtegesetz formuliert wurden."

Die Plattform "Rettet die Mur", deren Mitglieder für die Volksbefragung eintreten, meinte am Dienstag, dass der Widerstand gegen das Kraftwerk weiter anhalten werde. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sei die Mitbestimmung der Grazer über das "weitaus teuerste und größte Bauprojekt in der Geschichte der Stadt" abgelehnt worden: "Das wird den Konflikt in der Stadt keineswegs lösen."

Christine Barwick von der Plattform meinte weiter: "Im Gegenteil ist es gerade diese Unterdrückung von Mitbestimmung, die den massiven Widerstand hervorruft. Die Menschen lassen sich das nicht gefallen." Die Kraftwerks-Gegner wollen noch im Sommer weitere Aktionen setzen. Sie rechnen mit weiteren Rodungen, weshalb wieder Demonstrationen und Proteste zu erwarten seien.

Die Grazer Grünen meinten nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, dass diese zu akzeptieren sei: "Die gesamte Causa zeigt aber auch, wie komplex und für engagierte Bürger kaum handhabbar das Volksrechtegesetz ist. Hier braucht es dringend eine Novellierung, die einem modernen Verständnis von direkter Demokratie bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes entspricht", meinte Umweltsprecherin Andrea Pavlovec-Meixner. Sie betonte aber auch, dass Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) auch ohne den Antrag auf eine Volksbefragung diese durchführen hätte können und zwar über den Grazer Gemeinderat.

Das Kraftwerk befindet sich seit den Wintermonaten in Bau. Eine Volksbefragung hat es nicht gegeben. Für Ärger bei den Gegnern hatte vor allem der Zeitpunkt des Beginns der Baum-Rodungen gesorgt. Sie hatten am Tag nach der Grazer Gemeinderatswahl Anfang Februar begonnen. Seither wurden die beiden Uferseiten in den Staubereichen des künftigen Kraftwerks frei gemacht und eine Umleitung für die Mur eingerichtet. Diese fließt nun für die Dauer des Baus nicht in ihrem eigentlichem Bachbett, sondern über die sogenannte Olympiawiese. Die Umleitung wurde Anfang Juli fertiggestellt. Gebaut wird das Kraftwerk von der Energie Steiermark, zusammen mit der Energie Graz und dem Verbund. Gegner kritisierten von Anfang an, dass das Projekt unrentabel und ökologisch nicht verträglich sei. Das wies die Energie Steiermark stets zurück. (APA)

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