Steuertipp : Mitarbeitergeschenke

Lohnsteuerfrei sind hier: Sachzuwendungen bis maximal 186,- Euro jährlich pro Mitarbeiter. Die Betonung liegt auf Sachzuwendungen. Geldzuwendungen sind nicht steuerfrei.

Zu den Sachzuwendungen gehören Gutscheine und Geschenkmünzen sowie Goldmünzen oder Golddukaten. Auch Autobahnvignetten werden als lohnsteuerfreie Ausgaben anerkannt. Die Sachzuwendung darf nicht den Charakter einer individuellen Belohnung eines Mitarbeiters haben. Also sollten nach Möglichkeit alle Mitarbeiter bezüglich des Geschenkes an Weihnachten gleich behandelt werden.

Für Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Teilnahme an Unterhaltungsdarbietungen, Reisen und anderes dürfen pro Jahr bis zu 365,- Euro pro Mitarbeiter steuerfrei zugewendet werden.

Steuertipp von Martin Senk und Christoph J. Heimerl, www.hs-steuerberatung.at