Österreich : Kritik an "Umgehung" von UVP-Verfahren bei Bauprojekten

Die Wiener NEOS kritisieren den Umgang der Stadtregierung mit Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Bauprojekten. Am Beispiel der Stadtentwicklungsprojekte "Siemensäcker" in Floridsdorf und Berresgasse in der Donaustadt warf Umweltsprecherin Bettina Emmerling der Stadt bei einer Pressekonferenz am Mittwoch vor, UVP-Verfahren bewusst zu umgehen.

Gemeinsam mit Vertretern zweier Bürgerinitiativen und einer Anwaltskanzlei präsentierte Emmerling ein von den NEOS beauftragtes Rechtsgutachten. Die Stadtregierung umgehe die Umweltverträglichkeitsprüfungen durch eine "kreative Rechtsauslegung", bemängelte sie. Um das Verfahren zu vermeiden, werde etwa ein zusammenhängendes Stadtentwicklungsgebiet in mehrere Projekte aufgeteilt. Aus Sicht der Anwälte widerspricht dieses Vorgehen den EU-Richtlinien.

Österreich habe im Gegensatz zu anderen Ländern nicht eindeutig geregelt, wann es zu einem verpflichtenden UVP-Verfahren kommen muss, kritisierten die Anwälte. "Es gilt, ein Verständnis zu schaffen, dass ein ernst genommenes UVP-Verfahren für alle Seiten Sinn macht", sagte Rechtsanwalt Wolfram Proksch.

Die Bürgerinitiativen kritisieren, dass Verkehrskonzepte fehlen und die Anrainer nicht ausreichend in die Planungen eingebunden werden. In der Berresgasse, wo ein neues Stadtviertel mit etwa 3.000 Wohnungen entstehen soll, gibt es ihrer Ansicht nach keine ausreichende Öffi-Anbindung. Auch das Bauvorhaben bei den Siemensäckern, wo mehr als 1.000 Wohnung geplant sind, sei zu groß dimensioniert. Die Stadt nehme Bürgerbeteiligung nicht ernst, kritisierte Emmerling. "Es werden Tatsachen geschaffen und die Anrainer werden nicht gehört."

"Die Bürgerinitiativen haben vor, alle rechtlichen Schritte, auch bis zum Europäischen Gerichtshof, zu gehen", sagte Emmerling. "Das würde im schlimmsten Fall bedeuten, dass alle Projekte abgesagt werden, wenn nicht vorher gut geplant wird", warnte sie.

SPÖ-Planungssprecher Gerhard Kubik verteidigte das Vorgehen der Stadtregierung am Mittwoch. Die Stadt halte sich an die geltenden Gesetze. "Das wurde durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt: Bei beiden Projekten ist keine UVP vorausgesetzt", betonte Kubik in einer Aussendung. "Wenn den NEOS ein Bundesgesetz nicht passt, müssen sie sich an die Bundesgesetzgeber und im konkreten Fall an das Umweltministerium wenden. Sie haben hier den falschen Adressaten gewählt." (APA)