Wettbewerbsrecht : HeidelbergCement muss 160 Millionen Kartellstrafe bezahlen

Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Klage von HeidelbergCement gegen eine Kartellstrafe von gut 160 Mio. Euro abgewiesen. Der BGH habe das vom Oberlandesgericht Düsseldorf 2009 verhängte Bußgeld bestätigt, teilte HeidelbergCement am Dienstag mit.

Nach Auflösung von Rückstellungen, die für die Geldstrafe vorgenommen worden waren, werde das Ergebnis im zweiten Quartal 2013 um etwa 30 Mio. Euro belastet. "Wir müssen das Urteil des Bundesgerichtshofs hinnehmen und stellen fest, dass das Verfahren nach langer Zeit nun zu einem Ende gekommen ist", sagte Vorstandschef Bernd Scheifele.

Das Bundeskartellamt hatte gegen HeidelbergCement 2003 ein Bußgeld von ursprünglich 250 Mio. Euro verhängt. Dem größten deutschen Baustoffproduzenten wurden wettbewerbswidrige Absprachen mit Konkurrenten im Zeitraum von 1990 bis 2002 vorgeworfen. Nach einem Einspruch beim OLG Düsseldorf wurde die Geldstrafe 2009 reduziert. Doch legte der Konzern gegen das Urteil Rechtsmittel beim BGH ein. Seit Ende 2010 läuft ein weiteres Kartellverfahren der EU-Kommission gegen HeidelbergCement und weitere Unternehmen in insgesamt zehn europäischen Ländern. Die Zementhersteller sollen Preise abgesprochen und Märkte aufgeteilt haben.

Inzwischen sei HeidelbergCement gut gerüstet, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch interne Kontrollen zu verhindern, erklärte Scheifele. Keiner der heute aktiven Vorstände sei in die schon lange zurückliegenden Vorfälle verwickelt gewesen. (APA/Reuters/red)