Coronavirus : Es wird wieder gebaut

Nach dem über eine Woche zuvor verkündeten Baustopp vieler österreichischer Bauunternehmen wird die Bautätigkeit in Österreich wieder schrittweise aufgenommen. Dazu haben sich die Bau-Sozialpartner in Abstimmung mit Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer (WKÖ) auf einen 8-Punkte-Katalog geeinigt. Geprüft wird dazu ein Erlass des Gesundheitsministers.

Baugewerkschafts-Chef Josef Muchitsch sagte am Freitag zur APA, man habe sich auf insgesamt acht konkrete Punkte geeinigt, die zu den bisherigen, allgemein am Bau geltenden Schutzvorschriften noch hinzukämen. "Wir setzen gewissermaßen oben einen Covid-19-Stock drauf", so Muchitsch.

Dabei geht es zum zusätzliche Vorgaben für die Arbeitshygiene (etwa die Reinigung von Werkzeug und Maschinen), um organisatorische Maßnahmen (z.B. zeitlich gestaffeltes Umkleiden), um zusätzlichen Schutz bei Tätigkeit, die üblicherweise mit weniger als einem Meter Abstand ausgeführt werden, etwa mittels Masken, ferner um Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen, um die Schlafräume (sie sollen nicht mit mehr als einer Person belegt werden dürfen) sowie auch um die Einhaltung der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, die auch jetzt schon im öffentlichen Raum gelten.

Laut Muchitsch ist der 8-Punkte-Katalog mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober bereits am Donnerstag abgestimmt worden. Anschober prüfe, diese Punkte in einen Erlass zu übernehmen. "Damit steht es auf rechtlichen Beinen und bekommt noch mehr Gewicht", so Muchitsch.

Oberste Priorität für alle Verhandler habe der Schutz der Arbeitnehmer und die Eindämmung des Corona-Virus. Die Bau-Sozialpartner Bundesinnung Bau, Fachverband Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz haben daher in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten auf Baustellen ausgearbeitet. Diese beinhalten einen Maßnahmenkatalog für Baustellung und eine Handlungsanleitung der Sozialpartner für Baustellen. Diese Maßnahmen wurden am Donnerstag Abend im Zuge eines zweiten Baugipfels Gesundheitsminister Rudolf Anschober präsentiert und fanden Zustimmung. Der Gesundheitsminister hat in Aussicht gestellt, diesen Maßnahmenkatalog als Basis für einen Erlass an die nachgeordneten Dienststellen zur Durchführung von Kontrollen auf Baustellen einzusetzen.

Die "Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von Covid-19" sieht beispielsweise zusätzliche Vorgaben für die Arbeitshygiene vor (etwa Reinigung von Werkzeug, Maschinen), organisatorische Maßnahmen (etwa zeitlich gestaffeltes Umkleiden), Einsatz von Schutzmasken bei Arbeiten mit üblicherweise weniger als einem Meter Abstand, Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen, die Belegung der Schlafräume mit höchstens einer Person und die Einhaltung der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen, die jetzt schon im öffentlichen Raum gelten - nämlich Distanz von mindestens einem Meter, gründliches Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen und Husten oder Niesen in den gebeugten Ellbogen oder in ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird.

Zur Arbeitshygiene müssen dem Papier zufolge Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und die sanitären und sozialen Einrichtungen (Waschgelegenheiten, Aufenthaltscontainer etc.) regelmäßig gereinigt werden; bei Werkzeugen, Fahrzeugen und Maschinen sind vor allem alle Griffe und Armaturen laufend zu desinfizieren. Das Umkleiden und Pausen sind zeitlich und örtlich zu trennen. Bei Arbeiten im Freien, bei denen der Ein-Meter-Abstand nicht einzuhalten ist, sind spezielle Maßnahmen von Mund-Nasen-Maske bis hin zu Vollvisier vorzunehmen, in geschlossenen Räumen sollen Atemschutzmaßnehmen bis zur Klasse FFP-1 verwendet werden, bei beengten Verhältnissen in geschlossenen Räumen sind zwingend hocheffiziente FFP-2-Masken vorgeschrieben.

Arbeitgeber, die bekanntermaßen einer Covid-19-Risikogruppe angehören (etwa mit Immunsuppression oder Vorerkrankungen wie Diabetes) dürfen Bereiche mit erhöhtem Ansteckungsrisiko nicht betreten. Bei der An- und Abreise von Beschäftigten ist in den Fahrzeugen die Zahl der Personen so zu beschränken, dass mindestens ein Meter Abstand gewährleistet ist. "Schlafräume dürfen nicht mit mehr als einer Person belegt sein", lautet der Punkt 7. Und mit Punkt 8 werden den Baustellenkoordinatoren, üblicherweise ein Ziviltechniker oder Zivilingenieur, besondere Aufsichts- und Kontrollaufgaben auferlegt in Bezug auf eine größtmögliche zeitliche oder örtliche Entflechtung gleichzeitig durchzuführender Tätigkeiten. Zudem sind die Koordinatoren auch für die Einhaltung verschiedener spezieller Covid-19-Schutzmaßnahmen verantwortlich.

Diese Regeln gelten auf den Baustellen "für alle", so Baugewerkschafter Muchitsch, "egal ob Zulieferer, Subfirma oder ausführende Firma". Ein Baustellenkoordinator ist seinen Angaben zufolge dann einzusetzen, wenn zwei oder mehr verschiedene Firmen zum Einsatz kommen bzw. bei lediglich einer Firma, sofern die Baustelle für länger als 30 Tage geplant ist oder mehr als 500 Manntage anfallen.

Der österreichische Baukonzern Strabag SE hat bereits in einer Aussendung mitgeteilt, dass er die Bautätigkeit nach dem zuvor verkündeten Baustopp wieder aufnehmen will. Es soll allerdings individuell für jede Baustelle geprüft werden, , für welche Baustellen die Wiederaufnahme angesichts der durch die Grenzschließungen gestörten Lieferkette überhaupt sinnvoll ist.

„In den kommenden Tagen werden wir für jede einzelne Baustelle unserer über tausend österreichischen Baustellen prüfen, ob und wie die Gesundheitsvorkehrungen eingehalten werden können“, sagt Thomas Birtel, Vorstandsvorsitzender der STRABAG SE. (APA/red)

© Michael Hetzmannseder