Gesetz : Das neue Arbeitszeitgesetz verspricht einen heißen Bau-Herbst

Ab Jänner 2019 sollen Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, zwölf Stunden am Tag zu arbeiten. Auf freiwilliger Basis, wie die türkis-blaue Regierung mehrmals betont. Verlangt der Arbeitgeber nach einer elften und zwölften Arbeitsstunde, so hat der Arbeitnehmer jedenfalls aus triftigen persönlichen Gründen das Recht, dies abzulehnen. Insgesamt darf die Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche jedoch nicht überschritten werden.

Wirtschaft zeigt sich erfreut

„Gerade unsere Handwerks- und Gewerbebetriebe stehen vor der Herausforderung im täglichen Wettbewerb, nicht nur mit der Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen zu bestehen, sondern diese auch im Interesse unserer Kunden termingerecht zu liefern. Die zeitliche Flexibilität ist etwa für Montagebetriebe das Um und Auf“, so Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk der WKO.

Die Obfrau verweist in diesem Zusammenhang auf das Beispiel eines Installateurbetriebes, der bei einem Gebrechen wie einem Wasserrohrbruch die Reparatur nun fertigstellen kann, ohne am nächsten Tag für eine Stunde nochmals zum Kunden fahren zu müssen. Der Vorteil für den Kunden: die Lösung seines Problems und keine zusätzlichen An- und Abfahrtkosten am nächsten Tag. Der Vorteil für den Arbeitnehmer: Überstundenzuschläge bleiben erhalten, die mögliche Ausweitung der Arbeitszeit wird auf Basis einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen Betrieb und Mitarbeiter getroffen.

Gewerkschaft ist entsetzt

Kampfmaßnahmen kündigt indes die Gewerkschaft Bau/Holz an: "Die Regierung kann sich auch während der EU-Präsidentschaft schön warm anziehen", so Gewerkschaftschef Josef Muchitsch.