Österreich : Buwog-Prozessbeginn wackelt

Der Prozessbeginn im Korruptionsverfahren um die Buwog-Privatisierung gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) wackelt: Die Generalprokuratur lässt die Zuständigkeitsfrage im Villa Esmara-Prozess durch den Obersten Gerichtshof (OGH) prüfen, was sich auch auf die Richterin im Buwog-Verfahren auswirken könnte. Ob die Hauptverhandlung wie geplant am 12. Dezember beginnen kann ist unklar.

Derzeit ist Richterin Marion Hohenecker als Vorsitzende des Schöffensenats im Grasser-Prozess vorgesehen. Möglicherweise könnte nach einem OGH-Entscheid eine andere Richterin oder ein Richter für den Prozess zuständig werden. "Es liegt im Interesse aller Beteiligten, diese Frage vor Prozessbeginn zu klären", sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, am Mittwoch gegenüber der APA. Die Dringlichkeit der Angelegenheit sei wohl allen Beteiligten in der Justiz bewusst.

"Verbunden" sind der Villa Esmara-Prozess und der Buwog-Prozess durch Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der in beiden Verfahren angeklagt ist. Dadurch wurde auch Richterin Marion Hohenecker, die schon bei der Villa Esmara die Richterin von Petrikovics war, für das Buwog-Verfahren mit insgesamt 15 Angeklagten zuständig. Seit Monaten bereitet sich die Richterin auf den Mega-Prozess vor.

Allerdings urteilte Hohenecker in erster Instanz im Villa Esmara-Prozess nicht über Petrikovics, weil er verhandlungsunfähig war. Der von ihr Verurteilte mitangeklagte Ronald Leitgeb hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für Leitgeb zuständig.

Nun stellt sich die Rechtsfrage, ob über beide Angeklagte - Leitgeb und Petrikovics - dasselbe Gericht urteilen soll, oder ob Petrikovics bei Richterin Hohenecker bleibt, während Leitgeb vor die neue Richterin Csarmann treten muss. "Die Generalprokuratur ist der Ansicht, ein Schöffensenat sollte über beide entscheiden", sagte Ulrich zur APA. Damit wäre also dieselbe Richterin für Leitgeb und Petrikovic zuständig. Der OGH entscheide natürlich unabhängig von der Generalprokuratur über diese Rechtsfrage.

Der OGH muss über die Beschwerde öffentlich in einem Gerichtstag entscheiden, heißt es beim Höchstgericht auf Anfrage der APA. Dazu müssen alle Beteiligten des Villa Esmara-Prozesses geladen werden. Der Richter-Senat muss die Frage - ungeachtet der Rechtsansicht der Generalprokuratur - eigenständig prüfen und sich selber eine Rechtsmeinung bilden. Es sei unwahrscheinlich, dass sich das alles vor dem 12. Dezember ausgehe, heißt es.

Sollte der OGH der Rechtsmeinung der Generalprokuratur folgen - was er in vielen Fällen tut - würde das wohl weitreichende Konsequenzen für das Buwog-Verfahren haben. Im Wiener Straflandesgericht müsste die Zuständigkeit der Richterin neu geprüft und entschieden werden. Dann wäre vermutlich das jüngere Verfahren, also die Buwog, mit dem älteren Verfahren, der Villa Esmara, zu verbinden - und durch den gemeinsamen Angeklagten Petrikovics würde wohl Richterin Csarmann auch für die Buwog zuständig, meinen Beobachter.

Die Frage der Richterin-Zuständigkeit wurde bereits vom Verteidiger des Buwog-Angeklagten Ernst Plech vor den Verfassungsgerichtshof getragen, der den Antrag jedoch aus formalen Gründen zurückwies und nicht inhaltlich prüfte. Wie Plechs Anwalt Michael Rohregger am Mittwoch auf Anfrage der APA sagte, sei das Vorgehen der Generalprokuratur in diesem Fall "sehr ungewöhnlich", allerdings: "Grundsätzlich ist bei diesem Verfahren nichts normal". Offenbar wolle man aber noch vor Prozessbeginn die Zuständigkeitsfrage ziemlich endgültig durch den OGH klären lassen. Sollte das Verfahren wirklich zu Richterin Csarmann wandern, werde der Start des Prozesses wohl noch einige Monate dauern. (APA)

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