Österreich : BIG etabliert Nachhaltigkeitsstandard

Der nachhaltige Mindeststandard der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) ist ein Katalog von Kriterien, die bereits im Planungsprozess der Gebäude berücksichtigt werden müssen. Damit wird die Umsetzung von 43 Maßnahmen des BIG Holistic Building Programs (HBP)* sowie das Erreichen von mindestens 750 klimaaktiv-Punkten zur Pflicht für alle Neubau- und Generalsanierungsprojekte, für die ab 2020 ein Planerfindungsverfahren durchgeführt wird.

Durch die Umsetzung des Mindeststandards werden die CO2-Emissionswerte deutlich reduziert, klimaschädliche Baustoffe vermieden und der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen forciert. "Die nachhaltige Entwicklung von Immobilien gewinnt national wie international rasant an Bedeutung. Als Bundesimmobiliengesellschaft sehen wir uns in der Verantwortung, in diesem Bereich besondere Standards zu setzen. Die Implementierung des nachhaltigen Mindeststandards ist ein bedeutender Meilenstein auf dem Weg zu einer verbesserten Ressourcen- und Energieeffizienz", sagt BIG Geschäftsführer Hans-Peter Weiss.

Weitere Punkte, die der nachhaltige Mindeststandard abdeckt, sind eine ökologische Gesamtbewertung der Gebäude (nach OI3) sowie eine verpflichtende Lebenszykluskostenanalyse. Die Einbeziehung künftiger Folgekosten erlaubt eine langfristige wirtschaftliche Betrachtung der Maßnahmen zur Nachhaltigkeit.