Österreich : Bautechnische Regeln für Breitbandausbau festgelegt
Für die wirtschaftliche Weiterentwicklung ist eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandnetzen heutzutage Voraussetzung. Daher wird der Ausbau von breitbandiger Datenkommunikation in Österreich zügig vorangetrieben. Bis 2020 soll jeder Haushalt und jeder Betrieb Zugang zu einer 100 Mbit pro Sekunde schnellen Datenverbindung bekommen. Im Vorjahr flossen 200 Millionen Euro in den Breitbandausbau.
Die Österreichische Forschungsgesellschaft Straße – Schiene – Verkehr (FSV) legt in der RVS 03.08.61 „Schlitzgräben“ die bautechnischen Regeln für den Ausbau fest. Die RVS 03.08.61 ist als Sonderbaumethode für Schlitzgräben innerhalb der bituminösen Schichten von befestigten Verkehrsflächen anzuwenden. Ultraschnelle Breitbandnetze benötigen eine geeignete Leerrohr-Infrastruktur, in der Lichtwellenleiterkabel (LWL) geführt werden.
Konventionelle Baumethoden verlangen dafür umfangreicher Grabungsarbeiten, die zeit- und kostenintensiv sind. Schlitzgräben werden bereits als alternative wirtschaftliche Baumethode in bituminös befestigten Verkehrsflächen angewandt und durch diese RVS einer technischen Regelung unterzogen. Das Merkblatt zeigt eine mögliche Sonderbaumethode für das Verlegen von Leerrohren und die Einbringung von LWL im gebundenen Oberbau aus Asphalt.
Typische Schlitzgräben werden mit einer Höhe von 35 mm und einer maximalen Breite von 15 mm ausgeführt. Dabei sind geeignete Maßnahmen vorzunehmen, um Schäden an den Leerrohren, sowie am Straßenkörper zu vermeiden. Beispielsweise werden dabei spezielle Verfüllmaterialien, hochdruckfeste Leerrohre bzw. spezielle geometrische Ausführungen des Schlitzes verwendet.
Das empfohlene Haupteinsatzgebiet von Schlitzgräben sind Punkt-zu-Punkt LWL-Verbindungen. Dabei wird im Vergleich zur Standardbaumethode die Bauzeit in der Herstellung verkürzt und der Eingriff in die Asphaltschichten reduziert. Verkehrssicherheit und Lage Bei der Ausarbeitung ist großer Wert auf die Verkehrssicherheit gelegt worden.
Die Wahl der Lage der Schlitzgräben im Fahrbahnbereich – Fahrfläche und Fahrstreifen – darf keines Falls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Beispielsweise dürfen in Linksabbiege- und Rechtsabbiegestreifen keine Schlitzgräben angeordnet werden. Schlitzgräben sind im Regelfall zwischen zwei Fahrstreifen im Bereich der Mittelnaht, oder im Bereich zwischen den Radspuren zu verlegen.
Im Hinblick auf die Sicherheit des einspurigen Fahrzeugverkehrs ist bei der Verfüllung auf Stabilität und Griffigkeit des Verfüllmaterials zu achten. Auch darf es zu keinen bleibenden Verformungen, Rillenbildungen oder Stufenbildungen kommen. Erkennbarkeit, Haftbarkeit und Griffigkeit von Bodenmarkierungen darf nicht beeinträchtigt werden.
Einsatzbereich der Schlitzgrabenmethode
Der Zustand und Aufbau von Straßen und Verkehrsflächen muss bestimmte Kriterien erfüllen. Um Schäden an den Leerverrohrungen zu vermeiden, sind in der RVS 03.08.61 geeignete Maßnahmen geregelt. Insbesondere darf es bei Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht zu einer Beschädigung kommen. Die Verlegung auf Gehsteigen, Radwegen und sonstigen bituminösen Nebenanlagen ist optional möglich, weil hier eine geringere Verkehrsbelastung auftritt und somit eine geringere Überdeckung in Kauf genommen werden kann. Die RVS stellt Textbausteine für einen Sondernutzungsvertrag zu den Bedingungen des jeweiligen Straßenhalters zur Verfügung.