Baurecht : Baurecht: Rein in die Bauordnung

Die neue OIB Richtlinie 6 bringt Bewegung in die Bauwirtschaft. „Bei dieser Bewegung stimmt auch die Richtung", sagt Wienerberger Ziegelindustrie Österreich-GF Christian Weinhapl. Im Sinne von Energiesparen und Wärmeschutz werden die bauphysikalischen Anforderungen an Neubauten in Österreich nach europäischem Vorbild auf eine ganzheitlichere Basis gestellt. Damit diese qualitative Weiterentwicklung auch in der praktischen Umsetzung greifen kann, sollte die Richtlinie zügig in die Bauordnung und vor allem in eine modernisierte Wohnbauförderung der Länder übernommen werden, appelliert Weinhapl. „Nur so können Klimaschutzziele sowie modernes, leistbares Bauen und Wohnen auf breiter Basis verwirklicht werden."

Die vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) im Oktober verabschiedete Baurichtlinie 6 setzt zumindest aus der Sicht von Wienerberger die von der europäischen Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geforderten Maßstäbe in geeigneter Weise um. In Zukunft muss der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (f-GEE) die bisher im Rahmen der Wohnbauförderung isoliert vorgeschriebene Einhaltung des Heizwärmebedarfs (HWB) von Gebäuden erweitern. Weinhapl: „Damit wird wieder Chancengleichheit und Wahlfreiheit aus unterschiedlichen Gebäudekonzepten ermöglicht und nicht nur ein Hauskonzept als Lösung angeboten. So ist künftig bei der Gesamtenergieeffizienz nicht nur der Energieverbrauch für Heizen zu berücksichtigen, sondern z. B. auch der Energiebedarf für Warmwasser, Haushaltsstrom und Heiztechnikenergie - wie etwa für den Betrieb kontrollierter Wohnraumlüftungsanlagen." Wesentlich wichtiger sei aber die noch stärkere Berücksichtigung erneuerbarer, vor allem solarer Energieträger.

Gesamtenergie-Bedarf als Kriterium für leistbares Wohnen

Sowohl Bauherren als auch Mieter sieht Weinhapl durch die Umsetzung der neuen OIB-Richtlinie in Österreich im Vorteil. „Bisher war es gängige Praxis, in den Regelungen den Heizwärmebedarf allein zu reduzieren. Dieser macht mittlerweile bei den erreichten Baustandards oft nur ein Drittel des Endenergiebedarfs eines Hauses aus - in vielen Fällen sogar noch deutlich weniger. Alles, was in der Lebenszyklus-Betrachtung eines Gebäudes daher zu einer Senkung des viel wesentlicheren Gesamt-Energieaufwandes - also für Heizen, Warmwasser, Haushaltsstrom aber auch inklusive der Betriebskosten für Technik - führt, macht Wohnen insgesamt leistbarer und kundenfreundlicher."

Damit es nicht bei Modellprojekten bleibt, sei die rasche Übernahme der neuen Bestimmungen aus der OIB-Baurichtlinie 6 in die Landesgesetzgebung nötig. Per 1. 1. 2012 ist derzeit noch die - durch eine Art. 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beschlossene - weitere Verschärfung der Kennzahlen für den Heizwärmebedarf vorgesehen. „Da in diesem Zusammenhang aber die Gesamt-Energieeffizienz von Häusern ohne Berücksichtigung bleibt, sollten daraus entstehende Unsicherheiten durch eine rasche Adaption der Wohnbauförderungen rechtzeitig vermieden werden. In der Bauplanung gewinnen die Bauherren damit eine wesentlich größere Flexibilität dafür, wie sie das Ziel des ab 2020 EU-weit vorgeschriebenen klimaschonenden Niedrigstenergiegebäudes erreichen", sagt Weinhapl.

Wohnbauförderung für Klimaschutz nützen

Vor dem Hintergrund dieser unmittelbar anstehenden Änderungen im Baurecht schlägt der Wienerberger Österreich-Chef Weinhapl vor, die Wohnbauförderungsmodelle der Länder auch gleich um den neuen Gesamtenergieeffizienz-Faktor zu erweitern: „Den f-GEE zur Voraussetzung für die Gewährung der Wohnbauförderung zu machen, liegt im vitalen Interesse der privaten Bauherren und Bauträger. Darüber hinaus erreichen die Länder mit einem Schlag zwei Ziele; nämlich, die Energieeffizienz von Gebäuden ganzheitlich beurteilen zu können, sowie gezielt leistbares und technisch beherrschbares Bauen und Wohnen im Sinne der österreichischen Klimaschutzziele zu fördern."