Österreich : Baulandreform in Vorarlberg geplant

Die Vorarlberger ÖVP plant Maßnahmen gegen die Baulandhortung und für leistbares Wohnen. Wird neuerworbener Baugrund nicht innerhalb von sieben Jahren bebaut, so muss der Käufer das Grundstück der Gemeinde zum Erwerb anbieten, so einer der Vorschläge des ÖVP-Landtagsklubs. "Häuslebauer" sollen nicht betroffen sein. Die mitregierenden Grünen signalisierten Zustimmung, wollen aber noch verhandeln.

Beständiger Zuzug, steigende Grundstückspreise, hohe Mieten, Baulandhortung - die Probleme am Vorarlberger Wohnungsmarkt sind bekannt. Vorarlberger geben laut ÖVP durchschnittlich 625 Euro monatlich fürs Wohnen aus, 14 Prozent über dem Österreichschnitt. Wegen des höheren Einkommens liege der Anteil jedoch nur um zwei Prozent höher als im gesamten Bundesgebiet. Ziel der ÖVP sei es nun, dass dieser Anteil konstant bleibe. Landesregierung und ÖVP-Klub planen nun dazu ein Maßnahmenpaket für das erste Halbjahr 2018, so ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück am Donnerstag.

Um mehr brachliegende Bauflächen auf den Markt zu bekommen, sollen das Grundverkehrs- und das Raumplanungsgesetz novelliert werden. Rechtserwerbe an unbebauten, als Bauland gewidmeten Grundstücken sollen laut den ÖVP-Plänen wieder dem Grundverkehrsgesetz unterliegen. Der Käufer muss dann schriftlich bestätigen, die Fläche innerhalb von sieben Jahren zu bebauen. Dient diese der Erweiterung einer bestehenden Betriebsanlage, beträgt die Frist 14 Jahre. Verstößt der Käufer dagegen, muss der Käufer das Grundstück der Standortgemeinde zum Kauf anbieten. Einigt man sich binnen Jahresfrist nicht, soll die Liegenschaft versteigert werden. Wer mehr als fünf Hektar Bauland besitzt, kann in Zukunft kein weiteres Bauland mehr kaufen.

"Die Neuregelung soll bewusst nicht den klassischen Häuslebauer treffen", so die ÖVP. Darum sollen Grundstücke unter 800 Quadratmeter bzw. bei für Betriebsanlagen gedachten Flächen unter 1.000 Quadratmeter ausgenommen sein, ebenso Rechtserwerbe in der Familie und durch gemeinnützige Wohnbauträger. Bebaute Liegenschaften und bestehende Widmungen sollen nicht betroffen sein. Zudem will man durch Verdichtungszonen mehr Augenmerk auf das Bodensparen legen und Vorbehaltsflächen für den gemeinnützigen Wohnbau schaffen. Gemeinden sollen räumliche Entwicklungskonzepte vorlegen müssen.

Man halte zudem an dem Wohnbauprogramm - 600 Wohnungen und 150 sogenannte "500-Euro-Wohnungen" bis 2020 - fest, auch wenn diese fast ein Drittel der jährlichen Gesamtwohnbauleistung Vorarlbergs entsprechen. "Das Programm ist auf Punkt und Beistrich im geplanten Umfang umzusetzen", so Frühstück.

Landes-Grünensprecher und Landesrat Johannes Rauch erklärte dazu am Donnerstag, man befinde sich in einem laufenden Verhandlungsprozess, der wohl in den nächsten Wochen zu einem Ergebnis kommen werde. Ziel sei jedenfalls eine "substanzielle Reform des Grundverkehrs- und des Raumplanungsgesetzes". Man müsse endlich eine weitreichende Mobilisierung von Bauland erreichen, gegen die Baulandhortung vorgehen und leistbares Wohnen ermöglichen. In Sachen Verdichtung sei ein "wirklicher Schritt nach vorne" nötig. Zudem müssten auch die Regeln für Einkaufszentren "deutlich präzisiert" werden, verlangte Rauch. (APA)

Obergrenze von fünf Hektar für Bauland-Kauf im Ländle angedacht.

- © Fotolia